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Haftet ein Betrieb auch ohne Verschulden für jeden Unfall?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Geschädigte, Konsument, Betriebsinhaber
Nein. Die besondere Haftung des Betriebsinhabers greift nicht schon dann, wenn ein an sich ungefährlicher Betrieb im Einzelfall gefährlich wird. Sie besteht erst, wenn die Gefahr nach der Art des Betriebs regelmäßig und allgemein vorhanden ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die besondere Haftung des Betriebsinhabers tritt nicht schon dann ein, wenn ein an sich ungefährlicher Betrieb im Einzelfall unter gewissen Umständen zu einem gefährlichen wird; sie ist vielmehr erst dann zu bejahen, wenn eine solche Gefahr nach der Art des Betriebes regelmäßig und allgemein vorhanden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0072341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

RHPflG §1a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Haftung für gefahrenträchtige Verwendung

Auch ein allgemein fehlerfreies Produkt kann in bestimmten Verwendungen gefährlich sein. Der Hersteller haftet dann, wenn er mit einer solchen Verwendung rechnen musste und dennoch nicht auf die drohenden Gefahren hingewiesen hat.

günstig für Konsument Haftungsausschluss in Geschäftsbedingungen

Ein genereller Verzicht auf Ersatzansprüche im Voraus wird als anstößig empfunden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine so weit gehende Abweichung von den gesetzlichen Regeln nicht hingenommen. Im Zweifel gilt sie nicht als vereinbart oder wird eng ausgelegt.

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