Kann ich im Mietverfahren auch bei der Aussage etwas vorbringen?
betrifft Mieter, Vermieter, Antragsteller, Parteien
Ja. Im Verfahren außer Streitsachen, etwa im Mietrechtsverfahren, wird nicht streng zwischen Ihrem Vorbringen und Ihrer Aussage getrennt. Was für Sie günstig ist, können Sie deshalb auch im Rahmen Ihrer Einvernahme geltend machen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Da das Verfahren außer Streitsachen nicht die strenge Unterscheidung zwischen Parteienvorbringen und Beweisaussage einer Partei im Hinblick auf den maßgebenden Verfahrensstoff kennt, kann die Partei die für sie günstigen Tatsachen auch im Rahmen ihrer Parteienaussage geltend machen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 139/18d, 03.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 10 § 2
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
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