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Kann ich im Mietverfahren jede Vorfrage feststellen lassen?

betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Nein. Eine Feststellung kann nur über solche Fragen begehrt werden, für die das besondere Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz überhaupt zulässig ist. Ob eine Wohnung diesem Gesetz unterliegt, kann daher nicht eigens und mit Bindungswirkung festgestellt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 18.03.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Auch im Falle eines Zwischenantrages auf Feststellung nach § 37 Abs 3 Z 13 MRG muss die Zulässigkeit des Verfahrens nach § 37 MRG für die begehrte Feststellung gegeben sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078985 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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