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Darf ich vor Gericht mehr vorbringen als bei der Schlichtungsstelle?

betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Wenn Sie eine Mietsache zuerst bei der Schlichtungsstelle einbringen, legen Sie damit den Sachverhalt fest, auf den Sie Ihren Anspruch stützen. Vor Gericht dürfen Sie diesen Sachverhalt danach nicht mehr erweitern und Ihr Begehren nicht ändern. Überlegen Sie sich daher schon bei der Schlichtungsstelle genau, worauf Sie sich berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der vor der Schlichtungsstelle vorgebrachte anspruchsbegründende Sachverhalt darf vor Gericht nicht erweitert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 18.

Im Gesetz

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