Bekomme ich die Reparaturkosten, auch wenn ich nicht repariere?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Autofahrer, Versicherer
Reparaturkosten können Sie auch ohne tatsächliche Reparatur verlangen, aber nicht in voller Höhe, wenn sie höher sind als der Wertverlust der Sache. Sonst erhielten Sie mehr als den Ausgleich für den erlittenen Schaden und wären auf Kosten des Schädigers bereichert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind; andernfalls würde man die Prinzipien des Schadenersatzrechtes verlassen und den Geschädigten nicht nur den ihm gebührenden Ausgleich für den erlittenen Schaden zuerkennen; es würde vielmehr eine Bereicherung des Geschädigten auf Kosten des Schädigers eintreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unterbleibt die Behebung, tritt eine Bereicherung nur insoweit ein, als der Vorschuss die objektive Wertminderung übersteigt.OGH 1 Ob 105/19a, 29.08.2019
- Mit der Zahlung von Deckungskapital für die zukünftige Verbesserung eines Mangels (oder Behebung eines Mangelschadens) als Vorschuss wird gleichzeitig auch der unbedingt bestehende Anspruch auf Ersatz der objektiven Wertminderung (des Mangelschadens) abgedeckt.OGH 1 Ob 105/19a, 29.08.2019
- Wird Deckungskapital für eine noch nicht durchgeführte Reparatur zugesprochen, handelt es sich im Regelfall um einen zweckgebundenen Vorschuss, für den der Empfänger verrechnungspflichtig ist; einer ausdrücklichen Bezeichnung „als Vorschuss“ bedarf es nicht.OGH 1 Ob 105/19a, 29.08.2019
- Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der werkvertraglichen Warnpflicht. Anders als bei Beschädigung einer Sache oder Vorliegen eines Mangels kommt hier jedoch der Ersatz einer objektiven Wertminderung des konkreten Werks nicht in Betracht.OGH 4 Ob 42/15b, 19.05.2015
- Nur wenn feststünde, dass die Reparatur nicht durchgeführt wird, findet ein Ersatz bloß in Höhe der Wertminderung statt.OGH 5 Ob 53/12y, 09.08.2012
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- Dies gilt auch für Fälle, in denen der Sachverhalt noch nach der Rechtslage vor dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz BGBl I 2001/48 zu beurteilen ist (1 Ob 16/09y).OGH 6 Ob 154/09d, 18.09.2009
- Hier: Aus Vertrag abgeleiteter Schadenersatzanspruch auf Ersatz von Mängelbehebungskosten.OGH 1 Ob 16/09y, 05.05.2009
- Diese Rechtsprechung ist bei beschädigten Gebäuden oder Liegenschaften nicht uneingeschränkt anwendbar (siehe RS0053282).OGH 4 Ob 86/08p, 08.07.2008
- Warum für § 933a ABGB anderes gelten soll, ist nicht ersichtlich. Wird - wie im vorliegenden Fall - der Mangel nicht behoben, so hat der Übernehmer nur Anspruch auf Ersatz der Wertminderung und des daraus resultierenden sonstigen Nichterfüllungsschadens. Hier ist etwa an den Fall zu denken, dass ein Schaden dadurch entsteht, dass sich die mangelhafte Sache nicht oder nur zu einem schlechteren Preis weiter veräußern ließ.OGH 6 Ob 134/08m, 07.07.2008
- Danach stellt die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Sache im unbeschädigten und dem im beschädigten Zustand das Höchstausmaß des zuzusprechenden Ersatzes dar. Steht daher fest, dass die Reparatur nicht durchgeführt wird, ist ein über die objektive Wertminderung hinausgehendes Begehren abzuweisen; eine ungerechtfertigte Bereicherung des Geschädigten tritt auch dann ein, wenn - wie im vorliegenden Fall - das beschädigte Fahrzeug in unrepariertem Zustand verkauft wird und der Geschädigte neben dem dafür erzielten Erlös noch Reparaturkosten in voller Höhe und den Ersatz merkantiler Wertminderung erhielte.OGH 2 Ob 11/96, 08.02.1996
- Ersatz der fiktiven Schadensbehebungskosten nur mehr bis zur Höhe der Minderung des gemeinen Werts der beschädigten Sache.OGH 1 Ob 620/94, 29.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 36.
- OGH 4 Ob 126/25w, 11.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 110/24s, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 93/23t, 20.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 157/20g, 28.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933a · Schadenersatz
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
- ABGB § 1332
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