Wer muss was beweisen, wenn ich Schadenersatz fordere?
betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte, Unfallbeteiligte
Jede Partei muss die Umstände behaupten und beweisen, die für ihren Standpunkt sprechen. Als Geschädigter müssen Sie den Schaden, die Verursachung und die weiteren Voraussetzungen der Haftung beweisen, bei einem Kraftfahrzeugunfall etwa, dass der Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist. Der Gegner muss beweisen, was seine Haftung ausschließt oder einschränkt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Mangels gesetzlicher Spezialregeln über die Beweislast im materiellen Recht muss jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Normen behaupten und beweisen. In den Fällen der Haftung ohne eigenes Verschulden des Ersatzpflichtigen muss der Geschädigte neben Schaden und Verursachung die weiteren Voraussetzungen beweisen, an die das Gesetz die Haftung knüpft; bei Ansprüchen nach dem EKHG muss der Geschädigte nachweisen, dass die Schädigung beim Betrieb des Fahrzeuges erfolgte. Dem Beklagten obliegt es dagegen, die für ihn günstigen Tatsachen, die zu einem Entfall oder einer Einschränkung der Haftpflicht führen, zu beweisen. Das entspricht den anerkannten Behauptungsregeln und Beweislastregeln, dass die Regel vom Anspruchswerber, die Ausnahme aber vom Anspruchsgegner zu behaupten und zu beweisen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO.OGH 2 Ob 37/25t, 03.06.2025
- Macht ein Arbeitnehmer auf Basis der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 1159 Abs 2 ABGB Kündigungsentschädigung geltend, ist er und nicht der beklagte Arbeitgeber für das Nicht-Vorliegen eines "Saisonbetriebs" im Sinne des § 53 Abs 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes behauptungs- und beweispflichtig.OGH 9 ObA 57/24h, 19.09.2024
- Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen der anspruchsvernichtenden Tatsachen betreffend die Nichtigkeit eines Vertrags wegen Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 82 GmbHG trifft den Beklagten.OGH 6 Ob 24/23g, 17.05.2023
- Hier: Für die Gegenausnahme, dass das verkehrsbedingte, für die Verkehrssicherheit erforderliche Bremsen auf ein (weiteres) Fehlverhalten des Bremsenden beruht, ist der Geschädigte beweispflichtig.OGH 2 Ob 131/22m, 27.09.2022
- Hier: Behauptete Nichtigkeit des Sicherungsübereignungsvertrags wegen Verstoß der Einlagenrückgewähr nach § 82 GmbHG.OGH 7 Ob 99/22t, 24.08.2022
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- Hier: Beweislast für eine Ausnahme bei grundsätzlich gegebener Prospektpflicht.OGH 4 Ob 47/16i, 12.07.2016
- Dass denjenigen, der die (absolute) Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses behauptet, dafür die Beweislast trifft, entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der eine bestimmte Rechtsfolge behauptet, für das Vorliegen der diese begründenden Tatsachen beweispflichtig ist.OGH 6 Ob 20/16h, 30.03.2016
- Verstoß gegen vertraglich überbundene Handlungsanweisungen eines Kreditkartenunternehmens.OGH 4 Ob 133/14h, 21.10.2014
- Hier: Preisminderung bei Pauschalreise.OGH 3 Ob 118/14w, 21.08.2014
- Die Behauptungs‑ und Beweislast dafür, dass der ordre public verletzt wurde und dass sich daraus ein Anerkennungshindernis ergibt, trifft auch im Anwendungsbereich der EuInsVO denjenigen, der sich der Anerkennung widersetzt. Im gegenständlichen Oppositionsstreit traf die Behauptungs‑ und Beweislast dafür, dass dem englischen Insolvenzverfahren eine die Anerkennung hindernde Gehörverletzung anhaftete, die beklagte Partei. Diesen Nachweis hat die beklagte Partei hier auf Tatsachenebene nicht erbracht. Es steht gerade nicht fest, dass ihr die Verständigung nach Art 40 EuInsVO nicht zugegangen ist.OGH 3 Ob 125/13y, 21.08.2013
- Die Behauptungs‑ und Beweislast dafür, dass der ordre public verletzt wurde und dass sich daraus ein Anerkennungshindernis ergibt, trifft auch im Anwendungsbereich der EuInsVO denjenigen, der sich der Anerkennung widersetzt.OGH 3 Ob 126/13w, 21.08.2013
- Hier: Schädigung beim Betrieb des Luftfahrzeugs.OGH 2 Ob 166/10s, 27.01.2011
- Hier: Nachweis eines aus einer Bankgarantie Begünstigten, dass die Nichterfüllung der Garantiebedingung nicht seiner Sphäre zuzurechnen ist.OGH 7 Ob 232/09g, 30.06.2010
- Hier: Beweislast für Grundlagen der Leistungsfestsetzung nach Möglichkeit und Billigkeit.OGH 4 Ob 217/09d, 19.01.2010
- Hier: Zur Frage der Beweislastverteilung bei der Haftungsbefreiung des Geschäftsführers durch eine Entlastungserklärung der Gesellschaft im Sinne des § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG.OGH 9 ObA 149/08i, 04.08.2009
- Die für die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm erforderlichen Tatsachen müssen in einem Verfahren, in dem kein Untersuchungsgrundsatz gilt, durch Parteienbehauptungen in den Prozess eingeführt werden. Es trägt daher derjenige, der einen Anspruch behauptet, für alle anspruchsbegründenden (rechtserzeugenden) Tatsachen die Behauptungslast und Beweislast. Umgekehrt hat derjenige, der den Anspruch bestreitet, die anspruchshindernden, anspruchsvernichtenden und anspruchshemmenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen.OGH 9 ObA 149/08i, 04.08.2009
- Erst wenn dem Geschädigten der ihm obliegende Beweis gelungen ist und feststeht, dass das EKHG als Haftungsgrundlage herangezogen wird, ist danach zu fragen, ob der Haftpflichtige jene Tatsachen, die zu einem Entfall oder einer Einschränkung seiner Haftpflicht führen, bewiesen hat.OGH 2 Ob 215/06s, 14.06.2007
- Traf den Beklagten insoweit die alleinige Behauptungs- und Beweislast und erstattete gerade der Kläger als Prozessgegner dazu ein in sich schlüssiges und nachvollziehbares Tatsachenvorbringen, so liegt in dessen fehlender Bestreitung durch den Beklagten ein eines weiteren Beweises nicht bedürftiges schlüssiges Zugeständnis iSd § 267 Abs 1 ZPO.OGH 1 Ob 183/98p, 24.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 49.
- OGH 3 Ob 200/24v, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 37/25t, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 21/25y, 24.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 33/24x, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 56/24z, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 233/23b, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 57/24h, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 58/23x, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 67/23b, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 24/23g, 17.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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