Wann handelt jemand grob fahrlässig?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherte, Arbeitnehmer
Das hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab, eine allgemeine Regel gibt es nicht. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, ob jemand ganz einfache und naheliegende Überlegungen unterlassen hat, die man von ihm nach seiner Erfahrung erwarten musste. Es kommt also auf die persönlichen Verhältnisse und die berufliche Erfahrung an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorsätzliche Begehung (Misshandlung) unter fahrlässig in Kauf genommenen Folgen (Körperverletzung) (§83 Abs 2 StGB) reicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit iSd § 332 ASVG nicht aus.OGH 2 Ob 143/13p, 13.02.2014
- Wobei ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Umstand darstellt, dass der Betreffende ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat, die von ihm nach seinen besonderen Verhältnissen, insbesondere seiner beruflichen Erfahrung, erwartet werden müssen.OGH 8 Ob 102/82, 27.01.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 9 ObA 154/16m, 28.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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