Wann ist ein Fehler grob fahrlässig?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungsnehmer, Unternehmer, Arbeitnehmer
Grob fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in hohem Grad aus Unbekümmertheit oder Leichtfertigkeit außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Es geht um schlicht unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß an Unachtsamkeit des täglichen Lebens ganz erheblich übersteigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Grob fahrlässig handelt, wer im täglichen Leben die erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grad, aus Unbekümmertheit oder Leichtfertigkeit außer acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste; grobe Fahrlässigkeit ist gegeben bei schlechthin unentschuldbaren Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens ganz erheblich übersteigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verneinung eines groben Verschuldens bei Prospektkontrollortätigkeit.OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024
- Hier: ZaDiG (BGBl I 2009/66).OGH 9 Ob 48/18a, 24.07.2018
- Hier: Art 6.2 AWB.OGH 7 Ob 9/14w, 29.01.2014
- Zur Annahme grober Fahrlässigkeit ist es erforderlich, dass bei Vorliegen eines objektiv groben Verstoßes dem Täter dieser auch subjektiv vorwerfbar sein muss.OGH 7 Ob 47/12f, 25.04.2012
- Überlässt der Versicherungsnehmer (hier: Masseverwalter) dem Gemeinschuldner die Fahrteinteilung und weist ihn an, Ruhezeiten einzuhalten, so ist die über die Plausibilitätsprüfung zur Verhinderung von Schwarzfahrten nicht hinausgehende Prüfung des Masseverwalters auf Einhaltung von Ruhezeiten nicht grob fahrlässig.OGH 7 Ob 157/08a, 22.10.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt.OGH 7 Ob 170/03f, 05.08.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 8/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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