Gilt eine unwirksame Betriebsvereinbarung trotzdem für mein Arbeitsverhältnis?
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Wissen der Einzelvertragsparteien von der Rechtsunwirksamkeit genügt die Berufung auf schlichte Konkludenz des beiderseitigen Offert-bzw Annahmeverhaltens. Beim Vertrauen auf die Gültigkeit der BV als BV kann deren Inhalt im Wege der objektiven Vertragsergänzung nach § 914 ABGB in den Einzelarbeitsvertrag eingehen, wenn man zur Annahme berechtigt ist, die Einzelvertragsparteien hätten bei Kenntnis von der Ungültigkeit der BV als BV deren Inhalt einzelvertraglich vereinbart.OGH 8 ObA 99/04y, 04.05.2005
- Hier: Betriebsvereinbarung der Firma Gerngroß Kaufhaus-AG aus 1963 über Betriebspensionen.OGH 9 ObA 2023/96g, 29.05.1996
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 221/95, 28.03.1996
- Hier: Allgemeine Ausführungen zur Frage, inwieweit die Parteien mit einer dynamischen Bezugnahme auf den jeweiligen Inhalt der FBV oder der durch die FBV ersetzten früheren gleichartigen Regelung dem Arbeitgeber ein auch auf eine Verschlechterung hinauslaufendes Gestaltungsrecht wirksam einräumen könnten.OGH 8 ObA 220/95, 22.06.1995
- Das einen integrierenden Bestandteil der FBV bildende Pensionszuschussregulativ hat betriebliche Pensionsleistungen zum Gegenstand, die seit 01.07.1974 gemäß § 97 Abs 1 Z 18 ArbVG - nicht aber schon nach den im Zeitpunkt der Vereinbarung des PZR am 27.02.1961 geltenden §§ 14 Abs 2 BRG und 22 KVG - in die Regelungskompetenz der Betriebsparteien fallen. Auch dieser Teil der FBV hat daher keine normative Wirkung; erst ihr tatsächlich beachteter Inhalt bildet die Grundlage für eine schlüssige Ergänzung der Einzelarbeitsverträge gemäß § 863 ABGB.OGH 9 ObA 136/93, 11.08.1993
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- Daran hat auch das Inkrafttreten des ArbVG nichts geändert.OGH 4 Ob 110/81, 03.11.1981
- Hier: FBV des ORFOGH 4 Ob 104/80, 19.05.1981
- Erfolgsprämie bei Böhler - Edelstahlwerk.OGH 4 Ob 76/79, 27.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 9 ObA 110/19w, 25.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 53/19f, 24.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Erst, wenn sie im Betrieb bekannt gemacht wurde. Steht fest, dass eine wirksame schriftliche Vereinbarung vorliegt und dass sie im Betrieb aufgelegt wurde, gilt sie auch für Sie; die Anforderungen an die Form dürfen nicht überspannt werden. Wer meint, die Art der Bekanntmachung habe nicht gereicht, muss das behaupten und beweisen.
Bei einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können die Betriebspartner die Geltungsdauer befristen, die Vereinbarung einvernehmlich beenden oder sie schriftlich kündigen, mangels anderer Regelung mit drei Monaten Frist. Haben sie nichts über die Geltungsdauer vereinbart und endet die Vereinbarung durch eine einseitige Erklärung, gilt sie für die bisher erfassten Arbeitnehmer bis zu einer neuen Vereinbarung weiter. Diese Nachwirkung können die Betriebspartner aber wirksam ausschließen.