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Gilt eine unwirksame Betriebsvereinbarung trotzdem für mein Arbeitsverhältnis?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Pensionisten
Als Betriebsvereinbarung wirkt sie nicht, ihr Inhalt kann aber Teil Ihres Arbeitsvertrags werden. Wurde er Ihnen bekanntgegeben und haben Sie ihn stillschweigend hingenommen, oder wurde er tatsächlich gelebt, ergänzt er den Einzelvertrag. So können etwa zugesagte Prämien oder Betriebspensionen weiter gelten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Auch der dem einzelnen Dienstnehmer bekanntgegebene und von ihm stillschweigend zur Kenntnis genommene Inhalt einer unzulässigen Betriebsvereinbarung oder der tatsächlich beachtete Inhalt von unzulässigen Betriebsvereinbarungen hat jedenfalls insofern rechtliche Bedeutung, als er die Grundlage für einzelvertragliche Ergänzungen gemäß § 863 ABGB abgibt (hier: "Freie Betriebsvereinbarung" der Dienstnehmer des Österreichischen Rundfunks).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bekanntmachung der Betriebsvereinbarung

Erst, wenn sie im Betrieb bekannt gemacht wurde. Steht fest, dass eine wirksame schriftliche Vereinbarung vorliegt und dass sie im Betrieb aufgelegt wurde, gilt sie auch für Sie; die Anforderungen an die Form dürfen nicht überspannt werden. Wer meint, die Art der Bekanntmachung habe nicht gereicht, muss das behaupten und beweisen.

günstig für Arbeitgeber Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

Bei einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können die Betriebspartner die Geltungsdauer befristen, die Vereinbarung einvernehmlich beenden oder sie schriftlich kündigen, mangels anderer Regelung mit drei Monaten Frist. Haben sie nichts über die Geltungsdauer vereinbart und endet die Vereinbarung durch eine einseitige Erklärung, gilt sie für die bisher erfassten Arbeitnehmer bis zu einer neuen Vereinbarung weiter. Diese Nachwirkung können die Betriebspartner aber wirksam ausschließen.

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