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Gilt die günstigere Betriebsvereinbarung oder der Kollektivvertrag?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Für Sie gilt jeweils die günstigere Regelung. Verglichen wird aber nicht die ganze Betriebsvereinbarung mit dem ganzen Kollektivvertrag, sondern nur jene Bestimmungen, die rechtlich und sachlich zusammengehören, etwa alle Regeln zur Kündigung. Eine ungünstigere Betriebsvereinbarung ist in diesem Punkt wirkungslos.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ein späterer KollV dringt gegenüber einer günstigeren Betriebsvereinbarung nicht durch, andererseits ist aber eine ungünstigere Betriebsvereinbarung für die Dauer des KollV wirkungslos. Bei der Prüfung, ob eine Sondervereinbarung im Sinne des § 3 Abs 1 ArbVG günstiger ist als der KollV, sind jene Bestimmungen zusammenzufassen und gegenüberzustellen, die in einem rechtlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Damit ist jedenfalls klargestellt, dass ein Günstigkeitsvergleich mit einer Betriebsvereinbarung als Ganzes unzulässig ist. Sieht das eine Betriebsvereinbarung vor, liegt diesbezüglich eine Teilnichtigkeit der Betriebsvereinbarung vor. Ein Zusammenhang besteht aber etwa dann, wenn es sich um mehrere Bestimmungen handelt, welche sich auf tatsächliches Ereignis beziehen, etwa alle die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses betreffenden Bestimmungen, oder Bestimmungen, die ihre Grundlage in der langdauernden Betriebszugehörigkeit haben (Jubiläums - Treuegelder).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Günstigkeitsvergleich bei Sondervereinbarungen

Ob eine mit Ihnen getroffene Sondervereinbarung für Sie günstiger ist als der Kollektivvertrag, wird nach der Rechtslage im Zeitpunkt beurteilt, in dem Sie die Vereinbarung geschlossen haben. Spätere Verbesserungen durch einen erst danach entstandenen Kollektivvertrag ändern daran nichts.

günstig für Arbeitgeber Neuer Kollektivvertrag verdrängt alten

Ja. Zwischen zwei Kollektivverträgen gibt es keinen Günstigkeitsvergleich. Ein neuer Kollektivvertrag setzt den bisherigen in dem Bereich, den er regelt, außer Kraft, auch wenn die alte Regelung für Sie besser war.

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