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Gilt eine unzulässige Betriebsvereinbarung trotzdem für mich?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Halten sich sowohl der Arbeitgeber als auch die gesamte Belegschaft erkennbar an eine an sich unzulässige Betriebsvereinbarung, ist von einer stillschweigenden Unterwerfung auszugehen. Ihr Inhalt wird dann Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge, und zwar in vollem Umfang.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Gibt nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Gesamtheit der Arbeitnehmer durch ihr Verhalten eindeutig zu erkennen, dass sie sich an die Bestimmung einer unzulässigen Betriebsvereinbarung halten wolle, dann besteht kein Grund, an ihrer schlüssigen Unterwerfung unter die dort getroffenen Vereinbarungen und damit an einer entsprechenden Ergänzung der Einzelarbeitsverträge zu zweifeln. Dies gilt für die gesamten Bestimmungen einer so zum Bestandteil des Arbeitsvertrages gewordenen Betriebsvereinbarung. (Hier Erfolgsprämie - Böhler Edelstahlwerk).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018115 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bekanntmachung der Betriebsvereinbarung

Erst, wenn sie im Betrieb bekannt gemacht wurde. Steht fest, dass eine wirksame schriftliche Vereinbarung vorliegt und dass sie im Betrieb aufgelegt wurde, gilt sie auch für Sie; die Anforderungen an die Form dürfen nicht überspannt werden. Wer meint, die Art der Bekanntmachung habe nicht gereicht, muss das behaupten und beweisen.

günstig für Arbeitgeber Unwirksames Entgeltsystem ohne Betriebsvereinbarung

Führt ein Arbeitgeber ein Entgeltsystem ein, für das eine Betriebsvereinbarung nötig gewesen wäre, darf er sich für die Zukunft darauf berufen, dass dieses System und die dazu ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen Vereinbarungen unwirksam sind. Sonst könnte er gleichzeitig von Arbeitnehmern auf Weitergeltung und vom Betriebsrat auf Beseitigung belangt werden.

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