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Gibt es für seelische Schmerzen einen eigenen Betrag?

günstig für Schädiger betrifft Unfallopfer, Angehörige, Schädiger, Haftpflichtversicherer
Nein. Körperliche und seelische Schmerzen werden gemeinsam in einem Betrag abgegolten und nicht getrennt zugesprochen. Ob die seelischen Schmerzen vom Tod eines nahen Angehörigen beim selben Unfall herrühren oder von anderen Unfallursachen, macht dabei keinen Unterschied.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Für die körperlichen und seelischen Schmerzen ist kein gesondertes Schmerzengeld zuzusprechen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Schmerzengeld für seelische Schmerzen

Auch für seelische Schmerzen, die Folge einer körperlichen Schädigung sind, steht Ihnen Schmerzengeld zu.

günstig für Geschädigter Schmerzengeld für seelisches Leid

Ja. Es lässt sich zwar allgemein nicht sagen, welcher Stärke körperlicher Schmerzen ein seelisches Leid entspricht. Für die Bemessung des Schmerzengeldes dürfen aber unbedenklich Schmerzperioden herangezogen werden. Allgemein gültige Richtwerte gibt es nicht, es kommt sehr auf den Einzelfall an.

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