Bekomme ich Schmerzengeld auch für seelische Folgen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei kommt es für die Ausgleichsfähigkeit weder auf das Vorliegen eines eigenständigen Leidenszustands von Krankheitswert noch einer ärztlichen Behandlungsbedürftigkeit an.OGH 4 Ob 48/16m, 30.03.2016
- Berücksichtigung des seelischen Ungemachs aufgrund einer abgebrochenen und im Körper verbliebenen Operationsschere, auch wenn daraus keine körperlichen Schmerzen resultieren.OGH 4 Ob 48/16m, 30.03.2016
- Es muss sich somit um massive Einwirkungen in die psychische Sphäre im Sinne einer Störung innerer Lebensvorgänge handeln. Diese Einwirkungen stellen insbesondere dann eine körperliche Verletzung im Sinne des § 1325 ABGB dar, wenn aus ärztlicher Perspektive die Behandlung der psychischen Störung geboten ist. Dagegen kann eine sich nur in Unbehagen und Unlustgefühlen äußernde psychische Beeinträchtigung nicht der Annahme einer "Verletzung am Körper" gleichgehalten werden.OGH 1 Ob 282/00b, 27.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 16.
- OGH 8 Ob 52/26v, 20.05.2026, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 109/24v, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 28/23h, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 51/23y, 20.04.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Körperliche und seelische Schmerzen werden gemeinsam in einem Betrag abgegolten und nicht getrennt zugesprochen. Ob die seelischen Schmerzen vom Tod eines nahen Angehörigen beim selben Unfall herrühren oder von anderen Unfallursachen, macht dabei keinen Unterschied.
Eine Gesundheitsverletzung ist eine Störung der inneren Lebensvorgänge, etwa ein Schock durch eine massive Einwirkung auf die Psyche. Eine seelische Einwirkung, die bloß Ihr Wohlbefinden beeinträchtigt, genügt dafür nicht. Bloße Verärgerung oder Aufregung über einen eingetretenen Schaden reicht daher für einen Anspruch nicht aus.