Zum Inhalt springen

Bekomme ich Schmerzengeld auch für seelische Folgen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Schädiger, Versicherer
Auch für seelische Schmerzen, die Folge einer körperlichen Schädigung sind, steht Ihnen Schmerzengeld zu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Für solche seelische Schmerzen, die Folgen einer körperlichen Beschädigung sind, ist ebenfalls Schmerzengeld zu leisten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Kein getrenntes Schmerzengeld

Nein. Körperliche und seelische Schmerzen werden gemeinsam in einem Betrag abgegolten und nicht getrennt zugesprochen. Ob die seelischen Schmerzen vom Tod eines nahen Angehörigen beim selben Unfall herrühren oder von anderen Unfallursachen, macht dabei keinen Unterschied.

günstig für Schädiger Ärger als Gesundheitsschaden

Eine Gesundheitsverletzung ist eine Störung der inneren Lebensvorgänge, etwa ein Schock durch eine massive Einwirkung auf die Psyche. Eine seelische Einwirkung, die bloß Ihr Wohlbefinden beeinträchtigt, genügt dafür nicht. Bloße Verärgerung oder Aufregung über einen eingetretenen Schaden reicht daher für einen Anspruch nicht aus.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schmerzengeld für seelisches Leid
Schadenersatz · Zweck des Schmerzengeldes
Schadenersatz · Seelisches Leiden als Körperverletzung
Schadenersatz · Künftige Schmerzen beim Schmerzengeld