Wird auch seelisches Leid mit festen Tagessätzen berechnet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei wirkt sich das Zusammentreffen mit einem ersatzfähigen "reinen" Trauerschaden erhöhend auf den Schmerzengeldanspruch aus.OGH 2 Ob 109/19x, 17.12.2019
- Auch bei Fällen, in denen Todesangst erlebt wird, kommt es sehr konkret auf die Umstände des Einzelfalls an, sodass generell gültige Richtwerte vom Obersten Gerichtshof nicht festgelegt werden können.OGH 6 Ob 248/09b, 14.01.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122794 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 17.
- OGH 7 Ob 80/25b, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 63/25y, 28.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 31/20w, 25.05.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 34/18p, 10.04.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Körperliche und seelische Schmerzen werden gemeinsam in einem Betrag abgegolten und nicht getrennt zugesprochen. Ob die seelischen Schmerzen vom Tod eines nahen Angehörigen beim selben Unfall herrühren oder von anderen Unfallursachen, macht dabei keinen Unterschied.
Nein. Wie schwer das Verschulden des Schädigers wiegt, spielt für die Höhe des Schmerzengeldes keine Rolle, auch bei sehr hohem Verschuldensgrad nicht. Berücksichtigt wird dagegen das seelische Ungemach, etwa die eingeschränkte Beweglichkeit, Minderwertigkeitsgefühle und die verringerte Lebensfreude.