Bekomme ich Schmerzengeld, weil ich meinen Sport nicht mehr ausüben kann?
günstig für Verletzter betrifft Unfallopfer, Sportler, Verletzte, Versicherer
Ja. Die Beeinträchtigung der sportlichen Betätigung begründet einen Schmerzengeldanspruch. Anerkannt wurde das etwa für Skifahren, Reiten, Kajakfahren und das Fahren im Gelände mit dem Motorrad.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1966)
Schmerzengeldanspruch wegen Beeinträchtigung der sportlichen Betätigung (Skiunfall).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sportausübung und Fahren im Gelände mit Enduro-Motorrad.OGH 2 Ob 99/20b, 17.09.2020
- KajakOGH 2 Ob 36/73, 29.03.1973
- Reitsport und Schisport.OGH 2 Ob 23/73, 01.03.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031065 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 99/20b, 17.09.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schmerzengeld für Sorgen und Dauerfolgen
Schadenersatz · Alter und Höhe des Schmerzengeldes
Schadenersatz · Schmerzengeld für seelische Schmerzen
Schadenersatz · Schmerzengeld ohne Schmerzempfinden
Schadenersatz · Zweck des Schmerzengeldes