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Steht Schmerzengeld zu, wenn ich nichts mehr spüre?

günstig für Geschädigter betrifft Schwerverletzte, Angehörige, Sachwalter, Haftpflichtversicherer
Ja. Auch wer durch die Schädigung die Fähigkeit verliert, Freude und Leid zu empfinden, oder gar keine Schmerzen spürt, kann Schmerzengeld erhalten. Es kommt nicht darauf an, ob Sie bei klarem Bewusstsein waren oder das Erlebte verarbeiten konnten. Wer besonders schmerzempfindlich ist oder Schmerzmittel nimmt, wird bei der Bemessung ebenfalls berücksichtigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Schmerzengeld gebührt auch dem, der durch eine haftungsbegründende Einwirkung auf seine Persönlichkeitsstruktur außerstande gesetzt wird, Schmerz und Leid im Gegensatz zu Wohlbefinden und Freude zu befinden und damit elementarster menschlicher Empfindungen beraubt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige

Für den seelischen Schmerz über den Verlust eines nahen Angehörigen gibt es nur dann Geld, wenn der Schädiger grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit oder bloßer Gefährdungshaftung besteht kein solcher Anspruch. Etwas anderes gilt, wenn Sie dadurch selbst gesundheitlich geschädigt wurden.

günstig für Schädiger Schmerzengeld in zwei Verfahren

Nein. Auch wenn Sie das Schmerzengeld in zwei Verfahren für verschiedene Zeiträume verlangen, dürfen Sie insgesamt nicht mehr erhalten, als bei einer einzigen Gesamtbemessung zugesprochen worden wäre. Die im ersten Verfahren festgestellten Unfallfolgen müssen im zweiten aber nicht noch einmal festgestellt werden.

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