Steht Schmerzengeld zu, wenn ich nichts mehr spüre?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es fällt nicht entscheidend ins Gewicht, ob das Unfallopfer nach dem Unfall noch bei Bewusstsein war und ob es Schmerzen empfand oder nicht.OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017
- Auch derjenige, dem die Erlebnisfähigkeit genommen wird, erleidet einen schadenersatzrechtlich bedeutsamen Nachteil an seiner Person.OGH 2 Ob 106/10t, 17.02.2011
- Für einen Schmerzengeldanspruch ist weder erforderlich, dass der Verletzte die Schmerzen bei klarem Bewusstsein erlebt noch dass er sie rational verarbeitet.OGH 2 Ob 106/10t, 17.02.2011
- Hier: Zur Frage der Berücksichtigung einer Schmerzmedikation bei der Bemessung des Schmerzengelds.OGH 1 Ob 5/09f, 26.02.2009
- Hier: Schon vor Schadenszufügung querschnittgelähmte Klägerin, die aufgrund der beim haftungsbegründenden Ereignis erlittenen Knieverletzung keine Schmerzen in den Beinen empfand; unabhängig von den tatsächlich gespürten Schmerzen besteht aber Anspruch auf einen Sockelbetrag als Mindestersatz für die Schädigung der Persönlichkeit (besondere psychische Belastung).OGH 3 Ob 116/05p, 26.07.2006
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- Selbst beim vollständigen Fehlen des Schmerzempfindens kann Schmerzengeld zustehen.OGH 3 Ob 116/05p, 26.07.2006
- Kann nachgewiesen werden, dass ein Verletzter besonders schmerzempfindend ist oder keine Schmerzen empfinden kann, so ist dies bei der Bemessung des Schmerzengeldes beachtlich.OGH 3 Ob 116/05p, 26.07.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 2 Ob 98/21g, 21.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 181/19k, 29.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den seelischen Schmerz über den Verlust eines nahen Angehörigen gibt es nur dann Geld, wenn der Schädiger grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit oder bloßer Gefährdungshaftung besteht kein solcher Anspruch. Etwas anderes gilt, wenn Sie dadurch selbst gesundheitlich geschädigt wurden.
Nein. Auch wenn Sie das Schmerzengeld in zwei Verfahren für verschiedene Zeiträume verlangen, dürfen Sie insgesamt nicht mehr erhalten, als bei einer einzigen Gesamtbemessung zugesprochen worden wäre. Die im ersten Verfahren festgestellten Unfallfolgen müssen im zweiten aber nicht noch einmal festgestellt werden.