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Kann mein Dienstgeber meine Weiterbeschäftigung nachträglich als neue Befristung darstellen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete, Lehrer
Nein. Arbeiten Sie nach dem Ende der Befristung weiter und lässt Ihr Dienstgeber das zu, wird das Dienstverhältnis stillschweigend fortgesetzt; er kann diese Weiterbeschäftigung dann nicht nachträglich als neuen befristeten Vertrag ausgeben. Ob es zu einer solchen stillschweigenden Verlängerung gekommen ist, hängt von den Umständen Ihres Falls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Konklundente Fortsetzung des Dienstverhältnisses eines Vertragslehrers durch Weiterausübung der Tätigkeit und den Versuch des Dienstgebers, diese fortgesetzte Beschäftigung als befristeten Dienstvertrag zu betrachten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Befristeter Dienstvertrag mit Verlängerungsklausel

Nein. Vereinbaren die Parteien, dass sich das Dienstverhältnis ohne gegenteilige Erklärung auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt es trotzdem zulässig befristet. Eine solche Erklärung beendet das Dienstverhältnis nicht wie eine Kündigung, sondern verhindert bloß die Überleitung in ein unbefristetes.

günstig für Arbeitgeber Nichtverlängerung ist keine Kündigung

Erklärt der Dienstgeber, den befristeten Vertrag nicht zu verlängern, beendet er damit kein unbefristetes Dienstverhältnis. Er lehnt nur den Abschluss eines neuen Vertrags nach Ablauf der Befristung ab.

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