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Ist die Nichtverlängerung eine Kündigung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bühnenangehörige, Lehrer
Erklärt der Dienstgeber, den befristeten Vertrag nicht zu verlängern, beendet er damit kein unbefristetes Dienstverhältnis. Er lehnt nur den Abschluss eines neuen Vertrags nach Ablauf der Befristung ab.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

In der "Nichtverlängerungserklärung" des Dienstgebers ist keine auf Beendigung eines auf unbefristete Zeit abgeschlossenen Dienstvertrages gerichtete Erklärung, sondern nur die Ablehnung des Abschlusses eines neuen Dienstvertrages nach Ablauf der Befristung zu erblicken. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063980 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 15.

Genannte Normen

KollV zwischen dem Wr Theaterdirektorenverband und dem ÖGB, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Bühnenangehörige §16 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Stillschweigende Verlängerung eines befristeten Vertrags

Nein. Arbeiten Sie nach dem Ende der Befristung weiter und lässt Ihr Dienstgeber das zu, wird das Dienstverhältnis stillschweigend fortgesetzt; er kann diese Weiterbeschäftigung dann nicht nachträglich als neuen befristeten Vertrag ausgeben. Ob es zu einer solchen stillschweigenden Verlängerung gekommen ist, hängt von den Umständen Ihres Falls ab.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung eines befristeten Dienstverhältnisses

Nein, ein befristetes Dienstverhältnis kann seiner Natur nach nicht gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, stehen Ihnen dieselben Ansprüche zu wie bei einer unberechtigten vorzeitigen Beendigung.

Verwandte Fragen

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