Ist die Nichtverlängerung eine Kündigung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Befristete Beschäftigung einer Professorin als Vertragslehrperson an einer Neuen Mittelschule.OGH 8 ObA 12/24h, 25.04.2024
- Hier: §§ 24, 27 TAG.OGH 8 ObA 58/22w, 21.11.2022
- Hier: Bühnendienstvertrag mit einem Tänzer der Wiener Staatsoper.OGH 9 ObA 100/06f, 18.10.2006
- Der Kollektivvertrag geht von einem stillschweigenden Antrag des Dienstnehmers auf Vertragsverlängerung aus, welchen der Unternehmer schriftlich bis zum 31.Jänner des Jahres, in dem der Vertrag endet, ablehnen muss.OGH 8 ObA 99/03x, 27.05.2004
- Das Unterlassen einer Nichtverlängerungserklärung ist daher als schlüssige Zustimmung zu einer weiteren (befristeten) Verlängerung zu werten. Die Erklärung, einen befristeten Vertrag nicht fortsetzen zu wollen, beendet daher kein unbefristetes Vertragsverhältnis und ist auch nicht als Kündigung (oder Widerruf) im Sinne einer einseitigen, auf Beendigung eines unbefristeten Dienstverhältnisses gerichteten Willenserklärung zu verstehen.OGH 9 ObA 81/99y, 09.07.1999
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Befristetes Dienstverhältnis eines Profifußballers.OGH 9 ObA 330/98i, 10.02.1999
- Die Erklärung ist als "Auslaufmitteilung", sohin als Erklärung des Festhaltens an der Befristung zu bezeichnen.OGH 9 ObA 330/98i, 10.02.1999
- Hier: § 1 Zusatzabk zum KollV Bundestheater-Orchester.OGH 9 ObA 243/98w, 11.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063980 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 15.
- OGH 8 ObA 12/24h, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 11/22s, 24.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 58/22w, 21.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 68/20p, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 5/20y, 24.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 133/19b, 17.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 22/18b, 24.07.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
KollV zwischen dem Wr Theaterdirektorenverband und dem ÖGB, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Bühnenangehörige §16 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Arbeiten Sie nach dem Ende der Befristung weiter und lässt Ihr Dienstgeber das zu, wird das Dienstverhältnis stillschweigend fortgesetzt; er kann diese Weiterbeschäftigung dann nicht nachträglich als neuen befristeten Vertrag ausgeben. Ob es zu einer solchen stillschweigenden Verlängerung gekommen ist, hängt von den Umständen Ihres Falls ab.
Nein, ein befristetes Dienstverhältnis kann seiner Natur nach nicht gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, stehen Ihnen dieselben Ansprüche zu wie bei einer unberechtigten vorzeitigen Beendigung.