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Endet mein befristeter Vertrag, wenn er nicht verlängert wird?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bühnenangehörige, Lehrer
Der Kollektivvertrag geht davon aus, dass der Dienstnehmer stillschweigend eine Verlängerung beantragt, die der Unternehmer bis zum 31. Jänner schriftlich ablehnen kann. Der Vertrag bleibt dabei ein befristeter Dienstvertrag. Erklären Sie, nicht zu verlängern, beenden Sie damit kein unbefristetes Dienstverhältnis, sondern lehnen nur einen neuen Vertrag nach Ablauf der Befristung ab.

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Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

§ 32 Abs 2 des KollV geht von einem (stillschweigenden) Antrag des Dienstnehmers auf Vertragsverlängerung aus, welchen Antrag der Unternehmer schriftlich bis zum 31. Jänner ablehnen kann. Die Rechtsnatur des in Frage stehenden Vertrages als die eines befristeten Dienstvertrages erfährt dadurch keine Änderung. In der "Nichtverlängerungserklärung" des Dienstnehmers ist keine auf Beendigung eines auf unbefristete Zeit geschlossenen Dienstvertrages, sondern nur die Ablehnung des Abschlusses eines neuen Dienstvertrages nach Ablauf der Befristung zu erblicken. Dies bringt § 37 Abs 2 letzter Satz sowie Abs 3 letzter Satz KollV klar zum Ausdruck. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KollV für Bundesländertheater §32 Abs2

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