Ab wann läuft die Frist für Ansprüche nach dem Austritt?
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Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 53/19p, 23.07.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur bei Ansprüchen, die sofort gefordert werden können; dort beginnt die sechsmonatige Frist mit Ablauf des Austritts- oder Entlassungstages. Ansprüche, die erst später fällig werden, lösen die Frist erst mit ihrer jeweiligen Fälligkeit aus.
Manche Ansprüche werden erst nach dem Ende des Dienstverhältnisses fällig. Für diese beginnt die Frist, innerhalb der Sie bei Gericht klagen müssen, erst an dem Tag der Fälligkeit. Das gilt für die Fristen der verschiedenen Dienstnehmergesetze gleichermaßen.