Zum Inhalt springen

Wann beginnt die Frist für Ansprüche nach dem Dienstende?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Manche Ansprüche werden erst nach dem Ende des Dienstverhältnisses fällig. Für diese beginnt die Frist, innerhalb der Sie bei Gericht klagen müssen, erst an dem Tag der Fälligkeit. Das gilt für die Fristen der verschiedenen Dienstnehmergesetze gleichermaßen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1934)

Bei Ansprüchen, die erst nach der Auflösung des Dienstverhältnisses fällig werden, beginnt der Lauf der Ausschlussfrist, die im § 1162a ABGB, § 34 GutsAngG, § 24 HausGG, § 44 SchSpG und § 34 AngG für die gerichtliche Geltendmachung festgesetzt ist, erst mit dem Tage der Fälligkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Fristbeginn nach Ende des Dienstverhältnisses

Es zählt der Tag, an dem das Dienstverhältnis tatsächlich geendet hat. Nicht maßgeblich ist, wann es bei ordnungsgemäßer Kündigung geendet hätte. Ab diesem Tag laufen die Fristen, innerhalb derer Sie Ansprüche wegen vorzeitigen Austritts oder vorzeitiger Entlassung bei Gericht geltend machen müssen.

günstig für Arbeitgeber Beginn der Verfallsfrist im Arbeitsverhältnis

Sobald Sie Ihr Recht objektiv geltend machen könnten. Es liegt nicht in Ihrer Hand, den Fristbeginn hinauszuschieben, indem Sie sich über Ihre Ansprüche keine Klarheit verschaffen. Anders liegt es nur bei Ansprüchen, die erst nach Ende des Dienstverhältnisses erkennbar werden.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Fristbeginn für Ansprüche nach Entlassung
Arbeitsrecht · Fristen für Vertragsbedienstete
Arbeitsrecht · Sechsmonatsfrist nach Austritt oder Entlassung