Was bekomme ich ersetzt, wenn mein gebrauchtes Auto zerstört wurde?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Vorliegen eines (wirtschaftlichen oder „technischen“) Totalschadens ist die auf die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache gerichtete Absicht des Geschädigten keine Voraussetzung für die Abrechnung des Schadens nach dem Wiederbeschaffungswert (abzüglich eines allfälligen Restwerts).OGH 2 Ob 157/20g, 28.09.2021
- Der Austauschwert bestimmt sich nach jenem Betrag, um den die Sache im Verkehr angeschafft werden kann (Ankaufswert).OGH 1 Ob 143/04t, 27.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 2 Ob 157/20g, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 43/17g, 30.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich nein. Der zu ersetzende Sachschaden findet seine Grenze im Zeitwert der beschädigten Sache. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung durch die Reparatur schadet aber nicht; wird tatsächlich repariert, sind die Kosten auch dann zu ersetzen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.
Ersetzt wird der gemeine Wert der zerstörten Sache, nicht der Preis eines neuen Ersatzstücks. Auf den Herstellungswert kommt es erst an, wenn feststeht, dass es für solche Gegenstände keinen Wert am Markt gibt, etwa weil sie nicht gehandelt werden oder ein Ankauf unzumutbar wäre. Vorrangig sollen Sie sich eine entsprechende Sache wieder anschaffen können.