Bekomme ich mehr ersetzt, als die Sache noch wert war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (21 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1968)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beschädigung eines Getränkekühlpults eines Kiosks - Schadenersatz nur in der Höhe des Zeitwerts des beschädigten Geräts.OGH 1 Ob 272/07t, 10.06.2008
- Ist eine Sache Bestandteil einer Gesamtsache, dann gelten diese Grundsätze entsprechend.OGH 1 Ob 272/07t, 10.06.2008
- Bei Erneuerung von Sachbestandteilen ist folgendermaßen zu unterscheiden: Werden Teile einer Sache erneuert, die ohne Beschädigung vor dem natürlichen Zugrundegehen beziehungsweise Unbrauchbarwerden der Sache nicht hätten erneuert werden müssen und erfährt die alte Sache in ihrer Gesamtheit keine Werterhöhung, so hat der Haftende im Rahmen der Tunlichkeit einer Reparatur die gesamten Reparaturkosten zu ersetzen. Werden hingegen Teile einer Sache erneuert, die ohne Beschädigung vor dem Zugrundegehen beziehungsweise vor dem Unbrauchbarwerden der Sache ohnehin hätten erneuert werden müssen, so führt eine Erneuerung der Teile unter Tragung der Gesamtkosten durch den Schädiger dann zu einer Bereicherung des Geschädigten, wenn die Sache auch insgesamt keine Wertsteigerung erfährt, wie dies etwa bei Häusern, Installationen etc der Fall ist.OGH 1 Ob 272/07t, 10.06.2008
- Wird die Reparatur tatsächlich durchgeführt, dann steht dem Geschädigten ein Anspruch auf die Kosten zu, selbst wenn diese den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.OGH 2 Ob 162/06x, 23.03.2007
- Tunlichkeit oder Reparatur, wenn Reparaturkosten + Wertminderung den Zeitwert nur um sieben Prozent übersteigen.OGH 8 Ob 82/85, 09.01.1986
- Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung des Zeitwertes durch die Reparatur ist jedoch unschädlich.OGH 8 Ob 124/74, 09.07.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 21.
- OGH 5 Ob 100/22z, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht unbedingt. Eine Reparatur ist erst dann unzumutbar, wenn ihre Kosten den Zeitwert des Fahrzeugs erheblich übersteigen. Überschreitungen bis etwa zehn Prozent werden regelmäßig hingenommen, solche über zwanzig Prozent nicht mehr. Ein besonderes persönliches Interesse an der Reparatur müssen Sie nicht nachweisen.
Wenn Ihnen der Wert einer beschädigten Sache ersetzt wird, sollen Sie sich damit einen Ersatz beschaffen können. Maßgeblich ist deshalb nicht der Verkaufswert, sondern der Preis für die Anschaffung. War die beschädigte Sache aber schon alt, ist vom Preis einer neuen Sache ein angemessener Abschlag für die Abnützung zu machen.