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Bekomme ich die vollen Reparaturkosten für beschädigte Teile ersetzt?

günstig für Schädiger betrifft Hauseigentümer, Geschädigte, Schädiger, Versicherte
Beim Schadenersatz wird wirtschaftlich gerechnet. Wenn zerstörte Teile den Gesamtwert eines Hauses nicht wesentlich beeinflussen, bekommen Sie nur deren Zeitwert nach der bisherigen Lebensdauer ersetzt, nicht die vollen Reparaturkosten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Im Rahmen des Schadenersatzrechtes ist stets eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten; auf die sachenrechtliche Beurteilung beschädigter Teile als Bestandteile oder Zubehör kommt es dabei nicht an. Haben zerstörte Teile auf den gesamten Wert eines Hauses keinen maßgebenden Einfluss, dann hat der Eigentümer nur Anspruch auf den nach ihrer Lebensdauer ermittelten Zeitwert der beschädigten Zubehörteile, nicht aber auf Ersatz der vollen Reparaturkosten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030206 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Wertersatz für eine beschädigte Sache

Wenn Ihnen der Wert einer beschädigten Sache ersetzt wird, sollen Sie sich damit einen Ersatz beschaffen können. Maßgeblich ist deshalb nicht der Verkaufswert, sondern der Preis für die Anschaffung. War die beschädigte Sache aber schon alt, ist vom Preis einer neuen Sache ein angemessener Abschlag für die Abnützung zu machen.

günstig für Geschädigter Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Ersetzt wird, was Sie zahlen müssen, um eine gleichwertige Sache wieder anzuschaffen, nicht der niedrigere Verkaufswert. Bei einem Totalschaden müssen Sie nicht vorhaben, tatsächlich ein Ersatzstück zu kaufen. Ein allfälliger Restwert wird abgezogen.

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