Wann bekomme ich den Neuanschaffungswert statt des Zeitwerts?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dieselskandal.OGH 10 ob 7/24p, 14.05.2024
- Weist ein durch eine unzulässige Abschalteinrichtung wertgemindertes (Neu-)Fahrzeug keinen Verkehrswert auf, weil diese oder vergleichbare Gegenstände (am Neuwagenmarkt) tatsächlich nicht – unter Offenlegung der Unsicherheit über die Nutzungsmöglichkeit infolge mangelnder Zulassungsfähigkeit – gehandelt wurden, kommt die Heranziehung des Herstellungswerts in Betracht.OGH 10 Ob 13/24w, 14.05.2024
- Die zumutbare Dauer der Wiederbeschaffung kann bei Sammlerstücken, die im Alltag gar nicht oder nur selten verwendet werden, großzügiger bemessen werden als bei Gegenständen des täglichen Bedarfs. Jedenfalls zumutbar ist jener Zeitraum, den auch eine Neuanfertigung in Anspruch nehmen würde, dagegen kann die Höchstgrenze der zumutbaren Suche nur nach den Umständen des Einzelfalls ermittelt werden.OGH 8 Ob 43/17g, 30.05.2017
- Der Herstellungswert ist erst dann maßgeblich, wenn die Beschaffung eines Ersatzobjekts nicht möglich ist, weil es entweder keine gleichwertige gebrauchte Sache gibt oder deren Ankauf nicht zumutbar ist, bzw weil solche Gegenstände nicht gehandelt werden. Als unzumutbar ist der Kauf einer gebrauchten Sache auch dann anzusehen, wenn zwar an sich ein Markt dafür existiert, ein gleichartiges Objekt aber so selten angeboten wird, dass die Suche äußerst langwierig und aufwändig wäre.OGH 8 Ob 43/17g, 30.05.2017
- Vorrangig soll der Geschädigte in die Lage versetzt werden, sich eine entsprechende Sache wieder anzuschaffen.OGH 2 Ob 176/07g, 29.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118782 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 8 Ob 131/24h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 7/24p, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 13/24w, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Ihnen der Wert einer beschädigten Sache ersetzt wird, sollen Sie sich damit einen Ersatz beschaffen können. Maßgeblich ist deshalb nicht der Verkaufswert, sondern der Preis für die Anschaffung. War die beschädigte Sache aber schon alt, ist vom Preis einer neuen Sache ein angemessener Abschlag für die Abnützung zu machen.
Ersetzt wird, was Sie zahlen müssen, um eine gleichwertige Sache wieder anzuschaffen, nicht der niedrigere Verkaufswert. Bei einem Totalschaden müssen Sie nicht vorhaben, tatsächlich ein Ersatzstück zu kaufen. Ein allfälliger Restwert wird abgezogen.