Bekomme ich für eine beschädigte alte Sache den Neupreis?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vergütung eines beschädigten Bodens.OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024
- Hier: Umsatzsteuer bei Leasing.OGH 2 Ob 172/22s, 25.10.2022
- Bei Vorliegen eines (wirtschaftlichen oder „technischen“) Totalschadens ist die auf die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache gerichtete Absicht des Geschädigten keine Voraussetzung für die Abrechnung des Schadens nach dem Wiederbeschaffungswert (abzüglich eines allfälligen Restwerts).OGH 2 Ob 157/20g, 28.09.2021
- Hier: Volatile Wertpapiere.OGH 1 Ob 46/11p, 21.06.2011
- Der Austauschwert bestimmt sich nach jenem Betrag, um den die Sache im Verkehr angeschafft werden kann.OGH 2 Ob 176/07g, 29.05.2008
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unzulässiger Doppelzuspruch bei Berechnung der Wertminderung vom Verkaufspreis und gleichzeitiger Berücksichtigung eines „Rohgewinnentgangs".OGH 3 Ob 216/06w, 25.04.2007
- Die vollen Reparaturkosten sind aber nur dann zu ersetzen, wenn dadurch keine Verbesserung der beschädigten Sache herbeigeführt wird.OGH 2 Ob 285/01b, 29.11.2001
- Hier: Kosten der Wiederherstellung des beschädigten Teiles einer Fichtenhecke.OGH 8 Ob 35/87, 19.11.1987
- Der aufzuwendende Wiederbeschaffungspreis kann nicht ohne weiteres mit dem bei einer zwangsweisen Versteigerung erzielten Meistbot oder den zugrundegelegten Schätzungswerten gleichgesetzt werden, da bei Festsetzung des Schätzwertes andere wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen als bei der Ermittlung des Wiederkaufspreises.OGH 1 Ob 574/87, 26.05.1987
- Diese Grundsätze gelten aber nur dann, wenn die Sache dem Eigentümer unfreiwillig entzogen oder vernichtet wurde; (hier: freiwillig verpfändete Sache).OGH 1 Ob 593/81, 17.06.1981
- Zu ersetzen ist der Gebrauchswert, der sich nach Gebrauchsdauer und der noch möglichen Dauer der Benutzbarkeit richtet, zuzüglich der Kosten, die durch die vorzeitige Anschaffung einer neuen Sache entstehen (Koziol, Haftpflichtrecht 2 I 219 und in JBl 1965, 344 f).OGH 1 Ob 714/80, 29.04.1981
- Maßgebend ist der Preis, der beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges mit Werkstattgarantie an einen seriösen Händler zu bezahlen wäre.OGH 2 Ob 97/69, 03.06.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 39.
- OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 157/20g, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 43/17g, 30.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ersetzt wird der gemeine Wert der zerstörten Sache, nicht der Preis eines neuen Ersatzstücks. Auf den Herstellungswert kommt es erst an, wenn feststeht, dass es für solche Gegenstände keinen Wert am Markt gibt, etwa weil sie nicht gehandelt werden oder ein Ankauf unzumutbar wäre. Vorrangig sollen Sie sich eine entsprechende Sache wieder anschaffen können.
Sie sollen durch den Ersatz weder schlechter noch besser dastehen als vor dem Schaden. Muss eine zerstörte Sache neu angeschafft werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Wird dabei nebenbei ein besserer Zustand erreicht, der Ihnen einen in Geld messbaren Vorteil bringt, müssen Sie dieses Mehr abgelten.