Zum Inhalt springen

Bekomme ich für eine beschädigte alte Sache den Neupreis?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Konsumenten
Wenn Ihnen der Wert einer beschädigten Sache ersetzt wird, sollen Sie sich damit einen Ersatz beschaffen können. Maßgeblich ist deshalb nicht der Verkaufswert, sondern der Preis für die Anschaffung. War die beschädigte Sache aber schon alt, ist vom Preis einer neuen Sache ein angemessener Abschlag für die Abnützung zu machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Muss der Schätzungswert vergütet werden, dann muss der Beschädigte in die Lage versetzt werden, sich ein Ersatzstück anzuschaffen; demnach ist nicht der Verkaufswert, sondern der Ankaufswert maßgebend, dies aber mit der Einschränkung, dass für die Abnützung ein angemessener Abschlag vom Ankaufspreise einer neuen Sache vorzunehmen ist, wenn es sich um den Ersatz für eine alte Sache handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 39.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Ersatz für eine zerstörte Sache

Ersetzt wird der gemeine Wert der zerstörten Sache, nicht der Preis eines neuen Ersatzstücks. Auf den Herstellungswert kommt es erst an, wenn feststeht, dass es für solche Gegenstände keinen Wert am Markt gibt, etwa weil sie nicht gehandelt werden oder ein Ankauf unzumutbar wäre. Vorrangig sollen Sie sich eine entsprechende Sache wieder anschaffen können.

günstig für Schädiger Abzug neu für alt beim Schadenersatz

Sie sollen durch den Ersatz weder schlechter noch besser dastehen als vor dem Schaden. Muss eine zerstörte Sache neu angeschafft werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Wird dabei nebenbei ein besserer Zustand erreicht, der Ihnen einen in Geld messbaren Vorteil bringt, müssen Sie dieses Mehr abgelten.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Wertersatz bei rein persönlich nutzbaren Sachen
Schadenersatz · Abzug neu für alt bei der Reparatur
Schadenersatz · Zeitwert als Grenze des Sachschadens