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Kann ich einen Bürgermeister wegen seiner Aussagen persönlich klagen?

günstig für Bürgermeister betrifft Unternehmer, Gemeinde, Bürgermeister, Geschädigte
Äußert sich ein Bürgermeister in Ausübung seines Amtes und schadet Ihnen das geschäftlich, muss dafür nicht er persönlich einstehen, sondern der Rechtsträger, für den er tätig ist. Eine Klage gegen den Bürgermeister selbst auf Widerruf oder Beseitigung ist dann nicht zulässig. Ihren Ersatz müssen Sie beim Rechtsträger geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Soweit eine Person in ihrem Erwerb oder Fortkommen Schaden leidet, weil ein Bürgermeister Äußerungen (zB er werde der Gendarmerie den Auftrag erteilen, Grundstücke zu räumen, wenn Wohnungen oder Zugmaschinen aufgestellt werden) abgibt, kann - Rechtswidrigkeit unterstellt - die Haftung des Rechtsträgers nach dem AHG grundsätzlich in Anspruch genommen werden; die Widerrufsklage und Beseitigungsklage gegen den Bürgermeister ist dann unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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