Zum Inhalt springen

Kann ich einen Gemeindebediensteten persönlich klagen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Gemeindebedienstete, Gemeinden, Länder
Ja, soweit es um privatwirtschaftliches Handeln der Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Körperschaft geht. Dann steht Ihnen der ordentliche Rechtsweg ohne die Einschränkungen für Behördenfehler offen, und zwar gegen die Körperschaft ebenso wie gegen die handelnde Person.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Bei Ansprüchen aus der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechtes ist der Rechtsweg ohne die Einschränkungen des AHG sowohl gegen die Rechtsträger wie auch gegen die handelnden Organe selbst zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050016 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Wer Schadenersatz verlangen kann

Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.

günstig für Schädiger Verletzung beim Sport unter Mitspielern

In der Regel nicht. Übliche leichte Verstöße gegen die Sportregeln, durch die es zu Körperverletzungen kommt, sind meist nicht rechtswidrig. Das gilt für alle gemeinsam ausgeübten Sportarten, bei denen die Nähe der Teilnehmer zu Verletzungen führen kann. Erst wenn das Verhalten über einen immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht, kann Ersatz zustehen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Klage gegen das Organ statt gegen den Staat
Verfahrensrecht · Klage gegen einen Beamten persönlich
Verfahrensrecht · Persönliche Haftung eines Organs
Schadenersatz · Klage gegen das Organ statt Amtshaftung
Verfahrensrecht · Behörden sind nicht parteifähig