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Muss die Gemeinde für Zusagen ihres Bürgermeisters einstehen?

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Zu einem Teil ja. Der Bürgermeister führt nicht nur die Beschlüsse des Gemeinderats aus, er bereitet auch jene Rechtsgeschäfte vor, über die der Gemeinderat erst beschließen muss. Für diese Verhandlungen hat er eine aus dem Gesetz ableitbare Vollmacht, und die Gemeinde muss sich seine Erklärungen in dieser Rolle zurechnen lassen.

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Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.01.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der Bürgermeister hat nicht bloß für die Durchführung der Beschlüsse des Gemeinderates zu sorgen und in diesem Zusammenhang eine nach § 1029 ABGB vermutete Vertretungsmacht, ihm obliegt als Vollzugsorgan der Gemeinde auch die notwendige Vorbereitung solcher Rechtshandlungen und Rechtsgeschäftserklärungen, die einer Beschlußfassung des Gemeinderates vorgehalten sind. Er hat in diesem Sinne einer aus dem Gesetz ableitbare Verhandlungsvollmacht und die Gemeinde hat sich Erklärungen des Bürgermeisters in seiner Eigenschaft als ein zu Verhandlungen ermächtigtes Organ zurechnen zu lassen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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