Kann ich den Gerichtsgutachter wegen seines Gutachtens klagen?
günstig für Sachverständiger betrifft Prozessparteien, Sachverständige, Kläger, Beklagte
Auf Widerruf oder Unterlassung wegen des Inhalts seines Gutachtens nicht. Wer vom Gericht als Sachverständiger bestellt wurde, ist davon ausgenommen, damit die Rechtspflege ordnungsgemäß arbeiten kann. Ihre Einwände gegen das Gutachten müssen Sie in jenem Verfahren vorbringen, in dem es erstattet wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 03.07.2024 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Das Interesse an einer ordnungsgemäßen Rechtspflege gebietet die Ausnahme der Tätigkeit eines vom Gericht bestellten Sachverständigen von jenen Bestimmungen, wie etwa § 1330 Abs 2 ABGB, die einen Unterlassungsanspruch oder Widerrufsanspruch begründen könnten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: (verfrühter) Haftungsprozess gegen Sachverständigen wegen eines in einem nach wie vor anhängigen Mietzins- und Räumungsverfahren erstatteten, angeblich unrichtigen Gutachtens über die Ursache von Schimmelbildung im Mietobjekt.OGH 8 Ob 76/22t, 21.11.2022
- Die Ausgestaltung des strafrechtlichen Rechtsschutzsystems schließt es aus, während des anhängigen Strafverfahrens eine Überprüfung der Ergebnisses des Strafverfahrens im Zivilverfahren herbeizuführen. Schon die Möglichkeit, derartige Klagen als Druckmittel zu missbrauchen, zwingt hier zu einer zurückhaltenden Beurteilung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Person des Sachverständigen, sondern auch der Funktionsfähigkeit der Justiz insgesamt. Hier: Schadenersatzprozess.OGH 6 Ob 83/14w, 26.06.2014
- Das muss auch für einen Privatgutachter gelten.OGH 4 Ob 75/92, 07.07.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 3 Ob 49/24p, 03.07.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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