Kann ich mich gegen den bestellten Sachverständigen wehren?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Welchen Sachverständigen das Gericht bestellt, liegt in seinem Ermessen. Mit der Bestellung bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es diese Person für ausreichend sachkundig hält. Diese Überzeugung ist überprüfbar, und der Beschluss über die Person des Sachverständigen kann angefochten werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Die Auswahl eines Sachverständigen liegt im Ermessen des Gerichts; in der Bestellung einer Person zum Sachverständigen drückt sich die Meinung des Gerichts aus, dass diese Person die erforderliche Sachkenntnis besitze. Diese Überzeugung des Gerichts ist überprüfbar und es kann der Beschluss, mit dem die Person des Sachverständigen bestimmt wird, angefochten werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entscheidung über die Bestellung eines Sachverständigen mit dem Auftrag, einen zweiten (bäuerlichen) Sachverständigen iSd § 11 AnerbenG beizuziehen.OGH 2 Ob 64/16z, 12.04.2016
- Hier: Entscheidung über neuerliche Begutachtung.OGH 2 Ob 42/16i, 17.03.2016
- Die gleichzeitige Anfechtung des Ausspruchs über die Warnpflicht des Sachverständigen nach § 25 Abs 1 GebAG kann nicht eine weitergehende (abgesonderte) Anfechtbarkeit der Sachverständigenbestellung selbst herbeiführen.OGH 6 Ob 35/13k, 20.03.2013
- Kein abgesondertes Rechtsmittel betreffend die Frage, zu welchem Zeitpunkt (das heißt in welchem Verfahrensstadium) ein Sachverständiger bestellt wird.OGH 8 Ob 109/08z, 02.09.2008
- Der Grund für die mangelnde abgesonderte Bekämpfbarkeit von Beschlüssen, mit denen ein Sachverständiger bestellt oder enthoben wird, liegt darin, zeitraubende Zwischenstreitigkeiten über die Zulassung von Beweismitteln zu verhindern und erfasst auch die Frage, ob überhaupt ein Sachverständiger zu bestellen ist.OGH 8 Ob 109/08z, 02.09.2008
Alle 27 Ergänzungen anzeigen
- Der Nichteintragung einer Person in die Sachverständigenliste für ein bestimmtes Fachgebiet kommt keine Indizwirkung dahin zu, dass ihr die zur Erfüllung eines in dieses Fachgebiet fallenden Gutachtensauftrages erforderliche Befugnis oder Fachkompetenz fehlt.OGH 2 Ob 8/06z, 31.08.2006
- Das Gericht ist weder an die Vorschläge der Parteien noch an konkrete gesetzliche Vorgaben gebunden.OGH 2 Ob 8/06z, 31.08.2006
- Hier: Der die Ablehnung des Sachverständigen verwerfende Beschluss des Erstgerichts ist mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache anfechtbar. Das Rekursgericht hat den selbständig erhobenen Rekurs zutreffend zurückgewiesen.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Daher ist die Bestimmung des § 45 AußStrG 2005 über die Zulässigkeit des Rekurses heranzuziehen.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Nach § 35 AußStrG 2005 bleibt es bei der besonderen Rechtsmittelbeschränkung des § 366 Abs 1 ZPO im außerstreitigen Verfahren.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Kein gesondertes Rechtsmittel betreffend die Frage, ob überhaupt ein Sachverständigengutachten benötigt wird.OGH 7 Ob 64/05w, 20.04.2005
- Hier nach alter Rechtslage vor dem AußStrG idF BGBl I 2003/111.OGH 7 Ob 21/05x, 02.03.2005
- Obwohl § 277 ZPO durch die ZVN 2002 aufgehoben wurde, besteht wegen des im Wesentlichen unveränderten Fortbestandes des § 291 ZPO zu einem Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung kein Anlass.OGH 10 Ob 69/04a, 14.12.2004
- Eine gesonderte Anfechtung der Sachverständigenbestellung ist auch im Außerstreitverfahren ausnahmslos ausgeschlossen.OGH 1 Ob 10/04h, 23.11.2004
- Auch im Exekutionsverfahren findet gegen den Beschluss, durch welchen die Ablehnung eines Sachverständigen verworfen wird, ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statt.OGH 3 Ob 272/03a, 28.01.2004
- Ein Rekurs, durch den geklärt werden soll, ob überhaupt ein Sachverständiger zu bestellen ist, wird von einem Teil der Rechtsprechung für zulässig erachtet.OGH 4 Ob 171/03f, 23.09.2003
- Die Zulassung eines sofortigen Rechtsmittels gegen solche Beschlüsse hätte zur Folge, dass unter Umständen die Eignung des Sachverständigen im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen wäre, ehe noch entsprechende Grundlagen für eine derartige Überprüfung vorhanden wären.OGH 1 Ob 211/01p, 05.09.2001
- Die konkreten Aufträge an einen Sachverständigen über den Umfang seiner Begutachtung stellen zum Zweck einer Beweisaufnahme getroffene Verfügungen dar, die nicht mit abgesondertem Rechtsmittel angefochten werden können.OGH 1 Ob 113/00z, 30.05.2000
- Im Verfahren außer Streitsachen ist nur die Frage, ob überhaupt ein Sachverständiger bestellt wird, anfechtbar, nicht aber dessen Auswahl.OGH 6 Ob 113/98f, 24.09.1998
- Die Auswahl des Sachverständigen ist im VaStr nicht anfechtbar, wohl aber die Bestellung als solche.OGH 2 Ob 511/92, 25.03.1992
- Das Ermessen ist an keine konkreten gesetzlichen Vorgaben gebunden, insbesondere nicht an die Verpflichtung, nur solche Personen heranzuziehen, die zur Erstattung von Gutachten über ein bestimmtes Thema öffentlich bestellt sind.OGH 5 Ob 1006/92, 18.02.1992
- Fasching hat seine gegenteilige Auffassung (Kommentar III 480 und 483) mittlerweile offenbar aufgegeben (Lehrbuch Rdz 1012).OGH 4 Ob 561/87, 15.09.1987
- Ebenso hinsichtlich des Auftrags, der ihm erteilt wird.OGH 2 Ob 539/81, 27.10.1981
- Und gegen die Ablehnung seiner Abberufung und Ersetzung durch einen anderen Sachverständigen.OGH 5 Ob 574/77, 24.05.1977
- Hier: § 24 Abs 3 EisbEG unter ausdrücklicher Ablehnung der Meinung Faschings.OGH 5 Ob 162/73, 21.11.1973
- Kein abgesondertes RechtsmittelOGH 5 Ob 194/72, 03.10.1972
- Kein abgesondertes Rechtsmittel gegen die Auswahl des Sachverständigen durch den Erstrichter.OGH 4 Ob 523/71, 30.03.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 46.
- OGH 9 ObA 33/23b, 31.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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