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Kann ich mich gegen den bestellten Sachverständigen wehren?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Welchen Sachverständigen das Gericht bestellt, liegt in seinem Ermessen. Mit der Bestellung bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es diese Person für ausreichend sachkundig hält. Diese Überzeugung ist überprüfbar, und der Beschluss über die Person des Sachverständigen kann angefochten werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Die Auswahl eines Sachverständigen liegt im Ermessen des Gerichts; in der Bestellung einer Person zum Sachverständigen drückt sich die Meinung des Gerichts aus, dass diese Person die erforderliche Sachkenntnis besitze. Diese Überzeugung des Gerichts ist überprüfbar und es kann der Beschluss, mit dem die Person des Sachverständigen bestimmt wird, angefochten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 46.

Im Gesetz

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