Kann ich den Gutachter nach meiner Verurteilung klagen?
günstig für Sachverständiger betrifft Verurteilte, Angeklagte, Sachverständige
Solange das Strafurteil gegen Sie aufrecht ist, können Sie vom Sachverständigen keinen Schadenersatz wegen eines falschen Gutachtens verlangen. Erst wenn das Urteil beseitigt ist, kommt ein solcher Anspruch in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 03.07.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Solange das verurteilende Strafurteil aufrecht ist, kann der Verurteilte nicht vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: (verfrühter) Haftungsprozess gegen Sachverständigen wegen eines in einem nach wie vor anhängigen Mietzins- und Räumungsverfahren erstatteten, angeblich unrichtigen Gutachtens über die Ursache von Schimmelbildung im Mietobjekt.OGH 8 Ob 76/22t, 21.11.2022
- Eine Haftung eines Sachverständigen kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann bejaht werden, wenn das Anlassverfahren anders als durch eine Entscheidung in der Hauptsache, nämlich durch eine Parteienhandlung beendet wird, die im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachtens vorgenommen wird und damit im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Verhalten des Sachverständigen steht.OGH 10 Ob 54/18s, 23.10.2018
- Auch eine Haftung des Sachverständigen für ein in einem Zivilverfahren erstattetes Gutachten kann vor dessen rechtskräftiger Beendigung nicht geltend gemacht werden: Zielt eine solche Klageführung doch im Ergebnis darauf ab, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Anlassverfahren zu „überholen“.OGH 3 Ob 170/16w, 23.11.2016
- In Strafsachen kann der Verurteilte, solange das Verfahren noch anhängig ist, vom Sachverständigen nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren. Die Ausgestaltung des strafrechtlichen Rechtsschutzsystems schließt es aus, während des anhängigen Verfahrens eine Überprüfung der Ergebnisse des Strafverfahrens im Zivilprozess herbeizuführen.OGH 8 Ob 36/14y, 30.10.2014
- Diese Grundsätze gelten auch für den Fall der Verhängung der Untersuchungshaft. Solange die Untersuchungshaft andauert, steht dem im Zivilverfahren erhobenen Schadenersatzbegehren die Bindungswirkung dieser Entscheidung entgegen.OGH 6 Ob 83/14w, 26.06.2014
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Diese Rechtsprechung gründet sich darauf, dass das Zivilgericht, solange das strafgerichtliche Erkenntnis nicht beseitigt ist, bindend davon auszugehen hat, dass der Verurteilte die im Strafurteil festgestellte Tat tatsächlich begangen hat.OGH 8 Ob 69/08t, 10.07.2008
- Es ist dabei unerheblich, dass die Entscheidungen zu diesem Rechtssatz noch vor der Aufhebung des § 268 ZPO ergangen sind; ist doch nach wie vor von der Bindung des Zivilgerichts an das rechtskräftige Strafurteil auszugehen, die der seit der Entscheidung des verstärkten Senates SZ 68/195 ständigen Rechtsprechung entspricht.OGH 7 Ob 180/02z, 09.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 3 Ob 49/24p, 03.07.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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