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Kann ich beim Höchstgericht rügen, dass der Sachverständige mich überging?

betrifft Kläger, Beklagter, Sachverständige
Nein. Wie das Gericht ein Sachverständigengutachten bewertet, gehört zur Beweiswürdigung. Der Vorwurf, das Gutachten habe Ihr Vorbringen zu wenig beachtet, kann beim Obersten Gerichtshof nicht mehr aufgegriffen werden, solange die Bewertung nicht gegen die Denkgesetze verstößt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Die Beurteilung, zu der der Richter im Anschluss an ein Sachverständigengutachten auf dem dem Prozessrichter vorbehaltenen Gebiete der Würdigung tatsächlicher Umstände und der Beweisergebnisse gelangt, kann in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht damit bekämpft werden, dass dem Gutachten vorgeworfen wird, es seien diese oder jene Behauptungen oder sonstigen Ausführungen einer Partei nicht genügend beachtet worden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Im Gesetz

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