Zum Inhalt springen

Zählt eine vertrauliche Mitteilung auch als Verbreiten?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene von Rufschädigung, Unternehmer, Banken, Privatpersonen
Grundsätzlich genügt es schon, wenn die Behauptung einer einzigen anderen Person mitgeteilt wird. Anders liegt es, wenn die Mitteilung als vertraulich anzusehen ist und mit einer Weitergabe nicht zu rechnen war, etwa gegenüber jemandem, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1920, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1920)

Zum Begriff "Verbreiten" im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB genügt die Mitteilung an eine Person.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Öffentliches Verbreiten gegenüber einer Person
Wettbewerb · Weitergeben fremder Behauptungen
Schadenersatz · Vertrauliche Mitteilung und Rufschädigung
Schadenersatz · Verbreitung als Voraussetzung
Wettbewerb · Vertrauliche Mitteilung über Mitbewerber