Wann gilt eine geschäftsschädigende Mitteilung als vertraulich?
günstig für Mitteilender betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Betroffene von Äußerungen
Vertraulich ist eine Mitteilung nur dann, wenn sie sich an einen ganz bestimmten Personenkreis richtet. Zusätzlich muss die vertrauliche Behandlung ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden sein, sich eindeutig aus den Umständen ergeben oder nach den Regeln des Verkehrs bestehen. Ist das der Fall, wird die Äußerung milder beurteilt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.03.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Eine vertrauliche Mitteilung im Sinne des § 7 Abs 2 UWG liegt nur dann vor, wenn sie sich an einen ganz bestimmten Personenkreis richtet, die vertrauliche Behandlung entweder ausdrücklich zur Pflicht gemacht wurde, sich aus den Umständen eindeutig ergibt oder nach den Regeln des Verkehrs besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gegenüber der Staatsanwaltschaft in einem Schriftsatz vorgebrachte Anregung der Verhängung der Untersuchungshaft.OGH 4 Ob 149/15p, 15.12.2015
- Dem steht auch nicht entgegen, dass es im Verfahren vor dem Vergabekontrollsenat Wien allenfalls zu einer mündlichen Verhandlung kommen könnte, ist doch nach den dafür geltenden gesetzlichen Grundlagen auch für diesen Fall Vertraulichkeit sowohl der Behörde als auch der Verfahrensparteien gewährleistet.OGH 4 Ob 100/14f, 17.07.2014
- Hier: Äußerungen im Rahmen eines Antrags auf Nichtigerklärung und Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Vergabekontrollsenat Wien bzw. eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens als „nicht öffentliche Mitteilungen“ bzw. „vertrauliche Mitteilungen“.OGH 4 Ob 100/14f, 17.07.2014
- Hier: Mitteilung von Sachverhalten, die die Zuverlässigkeit von im Flugbetrieb eingesetzten Personen in Frage stellen, an den für den Bereich der Zivilluftfahrt zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.OGH 4 Ob 50/09w, 14.07.2009
- Hier: Vertrauliche Mitteilung im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB.OGH 6 Ob 97/06t, 24.05.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112016 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 232/15v, 30.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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