Wann gilt eine Mitteilung als vertraulich?
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.03.2016 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mitteilung an Mitarbeiterinnen eines Frauenhauses: Eine schutzsuchende Frau darf im Hinblick auf den Zweck eines Frauenhauses mit der Verschwiegenheit der Mitarbeiterinnen rechnen.OGH 6 Ob 28/17m, 25.10.2017
- Hier: Gegenüber der Staatsanwaltschaft in einem Schriftsatz vorgebrachte Anregung der Verhängung der Untersuchungshaft.OGH 4 Ob 149/15p, 15.12.2015
- Hier: Mitteilung von Sachverhalten, die die Zuverlässigkeit von im Flugbetrieb eingesetzten Personen in Frage stellen, an den für den Bereich der Zivilluftfahrt zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.OGH 4 Ob 50/09w, 14.07.2009
- Die Mitteilungen des Beklagten an die Vollversammlung der Arbeiterkammer sind im Hinblick auf deren Kontrollfunktion (vgl § 47 Abs 2 Z 2 AKG) nicht öffentlich iSd § 1330 Abs 2 Satz 3 ABGB.OGH 6 Ob 260/07i, 24.01.2008
- Nach den Regeln des Verkehrs ist bei der Briefzustellung durch die Post an Organe einer juristischen Person die Vertraulichkeit sowohl bei Zustelladressen am Sitz des Unternehmens als auch an der Privatadresse und am Arbeitsplatz gewährleistet, sofern nicht besondere Umstände indizieren, das mit einer Weitergabe an Außenstehende gerechnet werden muss.OGH 6 Ob 184/04h, 30.11.2006
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- Adressierung "Xc/o Y" reicht dafür nicht.OGH 4 Ob 31/93, 04.05.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 4 Ob 232/15v, 30.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Verbot bekommen Sie nur, wenn zwei Dinge zusammentreffen: Der andere muss zur Unterlassung verpflichtet sein, und es muss die Gefahr bestehen, dass er dagegen verstößt. Fehlt eines davon, besteht kein Anspruch. Droht ein Eingriff unmittelbar und konkret, genügt auch das.
Verurteilt ein Gericht jemanden nur dazu, etwas zu unterlassen, setzt es dafür keine Frist. Das Verbot gilt sofort, sobald das Urteil wirksam wird.