Bleibt die Verpfändung gültig, wenn eine Nutzungsabrede unwirksam ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032430 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 110/22w, 27.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie eine bewegliche Sache verpfänden, die beim Schuldner bleibt, müssen Zeichen darauf hinweisen. Entfernt der Schuldner diese Zeichen eigenmächtig, ist Ihr Pfand in dieser Zeit gegenüber gutgläubigen anderen Gläubigern nicht wirksam. Sie können aber verlangen, dass die Zeichen wieder angebracht werden; ab dann sind Sie gegenüber später hinzukommenden Gläubigern wieder gesichert.
Nein. Wer ein Pfand gibt, darf dessen Wert nicht durch eigenes Verhalten verschlechtern und muss die Sache ordentlich bewirtschaften. Wird ein bisher nicht vermietetes Objekt vermietet oder ein Vertrag zu unüblich günstigen Bedingungen abgeschlossen und dadurch die Verwertung erschwert, haften Sie dafür. War das Objekt schon bei der Verpfändung vermietet, schadet eine Neuvermietung zu üblichen Bedingungen nicht.