Bleibt der Vertrag gleich, wenn wir eine feste Laufzeit vereinbaren?
betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Mieter, Vermieter
Ja. Tritt an die Stelle einer unbefristeten, aber kündbaren Verpflichtung eine solche mit einem längeren festen Endtermin, ändert das nur eine Nebenbestimmung. Der bisherige Vertrag und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bleiben bestehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 15.09.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Vor einer Änderung des Hauptgegenstandes kann keine Rede sein, wenn an Stelle einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen, aber kündbaren Verpflichtung eine solche mit einem längeren fixen Endtermin tritt. Hier wird bloß eine Nebenbestimmung des Vertrages geändert. Die alte Verbindlichkeit und die damit verknüpften Rechte und Pflichten (Schiedsvertrag) bleiben bestehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032459 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
Im Gesetz
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