Kann ich meine Versicherung während der vereinbarten Laufzeit kündigen?
günstig für Versichererbetrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Unternehmer
Wurde der Vertrag als Unternehmer bewusst auf bestimmte Zeit geschlossen, weil beide Seiten eine Bindung wollten, gilt er für diese Zeit als befristet. Daran ändert auch eine Klausel über die stillschweigende Verlängerung nichts. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Zeit, weil niemand widerspricht, läuft er von da an auf unbestimmte Zeit.
Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 25.03.2021
(2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Für die Beurteilung der Kündbarkeit eines mit Verlängerungsklausel auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherungsvertrages kann es nicht allein auf ein jedenfalls automatisches Ende des Versicherungsvertrages als typusbildend ankommen, sondern ist auch die Intensität des Bindungswillens der Parteien zu beachten. Wird ein Unternehmer-Versicherungsvertrag, getragen vom Bestreben beider Partner nach einer entsprechenden Bindung, auf bestimmte Zeit geschlossen, so ist das Versicherungsverhältnis während dieser Zeit als befristet anzusehen und kann die Vereinbarung einer Verlängerungsklausel am Charakter eines "Dauerschuldverhältnisses auf bestimmte Zeit" nichts ändern. Verlängert sich das Versicherungsvertragsverhältnis vereinbarungsgemäß mangels gegenteiliger Willensäußerung nach Ablauf der Zeit, für die die Partner eine Bindung angestrebt und vereinbart haben, so ist es sodann als Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit zu behandeln.
Ja, wenn der Versicherer nicht rechtzeitig widerspricht. Kündigen Sie fristgerecht und nennen dabei einen bestimmten Tag innerhalb dieser Frist, ist die Kündigung gültig, sofern der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist. Reagiert er erst nach rund drei Wochen, ist das zu spät und gilt als Zustimmung zur Auflösung.
günstig für Versicherungsnehmer Kündigungsrecht in der Rechtsschutzversicherung
Nicht unbeschränkt. Das Kündigungsrecht muss zwar nicht für beide Seiten völlig gleich sein. Räumt sich der Versicherer aber ein praktisch unbeschränktes Kündigungsrecht ein, während Sie nur eingeschränkt kündigen können, benachteiligt Sie das grob. Ist das Kündigungsrecht ungleich, müssen die Voraussetzungen dafür besonders genau und nachprüfbar festgelegt sein.