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Entsteht durch eine Ratenvereinbarung ein völlig neuer Vertrag?

betrifft Vertragsparteien, Kreditnehmer, Mieter, Banken, Konsumenten
Nein. Wird nur mehr oder weniger geschuldet, eine Bedingung oder Frist hinzugefügt, die Verzinsung geändert oder Ratenzahlung vereinbart, bleibt der Hauptgegenstand gleich. Der alte Vertrag besteht weiter. Der Wille, ihn zu ersetzen, wird nicht vermutet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.02.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Wird vereinbart, dass außer dem bisher Geschuldeten noch etwas zu leisten sei, liegt grundsätzlich keine Neuerung vor, wie überhaupt eine bloße Vermehrung oder Verminderung, die Beisetzung einer Bedingung oder Befristung, die Änderung der Verzinsungshöhe usw keine Änderung des Hauptgegenstandes darstellt, das gilt auch für eine Veränderung der Verzinsung oder der Zahlungsfrist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

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