Entsteht durch eine Ratenvereinbarung ein völlig neuer Vertrag?
betrifft Vertragsparteien, Kreditnehmer, Mieter, Banken, Konsumenten
Nein. Wird nur mehr oder weniger geschuldet, eine Bedingung oder Frist hinzugefügt, die Verzinsung geändert oder Ratenzahlung vereinbart, bleibt der Hauptgegenstand gleich. Der alte Vertrag besteht weiter. Der Wille, ihn zu ersetzen, wird nicht vermutet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.02.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Wird vereinbart, dass außer dem bisher Geschuldeten noch etwas zu leisten sei, liegt grundsätzlich keine Neuerung vor, wie überhaupt eine bloße Vermehrung oder Verminderung, die Beisetzung einer Bedingung oder Befristung, die Änderung der Verzinsungshöhe usw keine Änderung des Hauptgegenstandes darstellt, das gilt auch für eine Veränderung der Verzinsung oder der Zahlungsfrist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier aber: Hauptgegenstand des Vertrages (durch Veräußerung von Miteigentumsanteilen und die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum – im Verhältnis zum schlichten Miteigentum -) verändert.OGH 2 Ob 210/13s, 02.10.2014
- Mit einer vereinbarten Konvertierung eines Fremdwährungskredits in eine andere Währung übt der Kreditgeber ein ihm vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht aus, das zu einer Änderung des Vertragsgegenstands führt, nicht aber zu einer Novation.OGH 5 Ob 9/13d, 17.12.2013
- Hier: Die Ausstellung einer neuen Mietvertragsurkunde rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass das ursprüngliche Mietverhältnis nach der maßgeblichen Parteienabsicht durch ein neues ersetzt werden sollte.OGH 5 Ob 70/10w, 20.04.2010
- Der Novationswille wird nicht vermutet. Er muss dahin gehen, dass auf das alte Schuldverhältnis nicht mehr zurückgegriffen werden soll.OGH 6 Ob 31/06m, 06.04.2006
- In der Vereinbarung einer Ratenzahlung liegt keine Novation.OGH 8 Ob 337/99p, 27.04.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Keine Neuerung liegt bei einer bloßen Änderung der Rückzahlungsmodalitäten vor.OGH 1 Ob 538/93, 11.05.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 10 Ob 35/20z, 26.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
- OGH 5 Ob 221/17m, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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