Ersetzt eine neue Vereinbarung meinen alten Vertrag?
betrifft Vertragsparteien, Mieter, Vermieter, Kreditnehmer, Unternehmer
Im Zweifel nicht. Ist unklar, ob mit der neuen Abmachung der Hauptgegenstand geändert oder nur Nebenpunkte geregelt wurden, bleibt der alte Vertrag bestehen. Die neue Vereinbarung wirkt dann als Ergänzung, solange beide nebeneinander bestehen können.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 30.03.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Bestehen Zweifel, ob durch einen neuen Vertrag der Hauptgegenstand oder nur Nebenbestimmungen geändert wurden, spricht die Vermutung für den Fortbestand des alten Vertrages, der neue Vertrag wird zum Zusatzvertrag, so lange er mit dem alten noch wohl bestehen kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der animus novandi muss neben der Änderungsvereinbarung nicht noch besonders zum Ausdruck gebracht werden.OGH 1 Ob 2342/96k, 15.12.1997
- Hier: Konstitutives Anerkenntnis.OGH 4 Ob 572/88, 27.09.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 10 Ob 3/21w, 30.03.2021, Fall aus Burgenland
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
- OGH 5 Ob 221/17m, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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