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Muss ich von der Abtretung meiner Schuld verständigt werden?

günstig für Zessionar betrifft Schuldner, Gläubiger, Banken, Inkassobüros
Nein. Die Forderung wechselt schon mit dem Abtretungsgeschäft den Gläubiger. Eine Verständigung ist für die Wirksamkeit nicht nötig; das gilt etwa auch für die Bank, wenn ein Sparbuch weitergegeben wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1984)

Erst mit ihrer Abtretung geht die Forderung aus der Rechtszuständigkeit des Zedenten in die des Übernehmers der Forderung über, ohne dass es allerdings der Verständigung des Schuldners bedürfte, weil zu ihrer Wirksamkeit das Vorliegen des Verpflichtungsgeschäftes und des Verfügungsgeschäftes (Titelgeschäft und Abtretung), die meist zusammenfallen, genügt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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