Muss ich von der Abtretung meiner Schuld verständigt werden?
günstig für Zessionar betrifft Schuldner, Gläubiger, Banken, Inkassobüros
Nein. Die Forderung wechselt schon mit dem Abtretungsgeschäft den Gläubiger. Eine Verständigung ist für die Wirksamkeit nicht nötig; das gilt etwa auch für die Bank, wenn ein Sparbuch weitergegeben wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1984)
Erst mit ihrer Abtretung geht die Forderung aus der Rechtszuständigkeit des Zedenten in die des Übernehmers der Forderung über, ohne dass es allerdings der Verständigung des Schuldners bedürfte, weil zu ihrer Wirksamkeit das Vorliegen des Verpflichtungsgeschäftes und des Verfügungsgeschäftes (Titelgeschäft und Abtretung), die meist zusammenfallen, genügt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Abtretung der Forderung durch Übertragung des Kleinbetragssparbuchs richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit somit grundsätzlich keiner Verständigung oder Zustimmung des Kreditinstituts.OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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