Kann mein Gläubiger die Forderung ohne meine Zustimmung weitergeben?
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Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Abtretung der Forderung durch Übertragung des Kleinbetragssparbuchs richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit somit grundsätzlich keiner Verständigung oder Zustimmung des Kreditinstituts.OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Durch die Abtretung darf Ihre Stellung als Schuldner nicht verschlechtert werden. Die Einwendungen, die bis zur Verständigung über den neuen Gläubiger entstanden sind, bleiben Ihnen erhalten und können Sie auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten.
Wird eine Forderung an jemand anderen abgetreten, dürfen Sie als Schuldner dadurch nicht schlechter gestellt werden. Der neue Gläubiger erhält die Forderung so, wie sie beim bisherigen bestanden hat.