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Ändert sich meine Frist, wenn die Forderung verkauft wird?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsumenten, Zessionare
Nein. Durch die Abtretung darf Ihre Lage als Schuldner nicht schlechter werden. Der Anspruch bleibt derselbe, und damit bleiben auch die dafür geltenden Verjährungsfristen unverändert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.12.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Durch eine Zession darf die Rechtstellung des Schuldners nicht verschlechtert werden. Der Anspruch bleibt immer derselbe - desgleichen auch die dazu gehörenden Verjährungsfristen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032692 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Abtretung betraglich offener Forderungen

Ja. Auch Forderungen, deren Betrag noch nicht feststeht, können übertragen werden. Ebenso ist es möglich, alle Ansprüche abzutreten, die einer Seite aus einem Vertrag zustehen.

günstig für Gläubiger Fristenhemmung bei bestrittener Insolvenzforderung

Nein, die Frist läuft währenddessen nicht ab. Wird Ihre angemeldete Forderung bei der Prüfungstagsatzung bestritten, ist die Verjährung bis zum Ablauf der Frist für die gerichtliche Geltendmachung gehemmt. Diese Hemmung gilt nicht nur für Verjährungsfristen im eigentlichen Sinn, sondern sinngemäß auch für Fallfristen.

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