Beginnt die Verjährung neu, wenn die Forderung verkauft wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vor der Zession eines Schadenersatzanspruchs kommt es bei der Frage, ob die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt, auf die Kenntnis des Zedenten, nachher auf die des Zessionars an.OGH 5 Ob 712/81, 10.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 7 Ob 203/25s, 25.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 33/21g, 28.07.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.
Ob für eine Forderung die kurze Verjährungszeit gilt, richtet sich allein danach, ob genau diese Forderung im Gesetz aufgezählt ist. Andere Überlegungen sind dafür nicht maßgeblich.