Stoppt die Klage die Verjährung, wenn die Forderung erst später übergeht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Klagsführung kommt dem Zessionar, der eine dem Verjährungseinwand ausgesetzte Forderung geltend macht, erst dann zu, wenn er die Forderung wirksam erworben hat. Dafür trifft ihn die Behauptungs- und Beweislast.OGH 7 Ob 203/25s, 25.02.2026
- Eine erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erteilte Zustimmung des Überweisungsgläubigers zur Klagsführung ändert am Umstand der Verjährung nichts.OGH 7 Ob 102/18b, 20.03.2019
- War der Zessionar aber ohnehin aus anderem Grund forderungsberechtigt, so kommt es für die Unterbrechungswirkung nicht darauf an, aus welchem Grund sich die Forderung in seiner Rechtszuständigkeit befand.OGH 2 Ob 143/10h, 14.07.2011
- Hier: Die vor Eintritt der Streitanhängigkeit vom Kläger abgetretene Klagsforderung wird diesem während des Verfahrens rückzediert.OGH 1 Ob 638/95, 11.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033022 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 7 Ob 203/25s, 25.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 18/20f, 21.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1394
- ABGB § 1497
- Exekutionsordnung (EO) § 308 · Rechte des Verwalters und des betreibenden Gläubigers
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Klage darauf, dass eine Forderung nicht besteht, unterbricht die Verjährung nicht, auch wenn sie zurückgewiesen oder abgewiesen wird. Würde eine Forderung nur deshalb verjähren, weil wegen dieses Verfahrens keine eigene Klage möglich war, ist die Gegenseite geschützt. Sie kann dem Einwand der Verjährung entgegenhalten, dass er arglistig ist.
Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.