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Verliere ich meine Forderung, wenn sie im Insolvenzverfahren bestritten wird?

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Nein, die Frist läuft währenddessen nicht ab. Wird Ihre angemeldete Forderung bei der Prüfungstagsatzung bestritten, ist die Verjährung bis zum Ablauf der Frist für die gerichtliche Geltendmachung gehemmt. Diese Hemmung gilt nicht nur für Verjährungsfristen im eigentlichen Sinn, sondern sinngemäß auch für Fallfristen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1997)

Bei der Hemmung der Verjährung gemäß § 9 Abs 2 KO handelt es sich um eine Ablaufshemmung (hier: § 48 ASGG). Diese findet nicht nur auf Verjährungsfristen im eigentlichen Sinn, sondern auch auf Präklusivfristen analoge Anwendung.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108885 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Prozess nach Insolvenz des Gegners

Fällt Ihr Prozessgegner in Insolvenz und gehört Ihre Forderung in das Insolvenzverfahren, müssen Sie sie zuerst dort anmelden. Erst wenn die Forderung in der Prüfungstagsatzung bestritten wurde, können Sie die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens beantragen. Vorher steht Ihnen der Weg zum Streitgericht nicht offen.

günstig für Schuldner Keine Hemmung bei sofortiger Ablehnung

Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.

Verwandte Fragen

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