Verliere ich meine Forderung, wenn sie im Insolvenzverfahren bestritten wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1997)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bestimmung des § 9 Abs 2 KO soll im Sinne einer Ablaufshemmung sicherstellen, dass der Anspruch vor Ablauf der Klagefrist nach § 110 Abs 4 KO nicht verjährt.OGH 10 Ob 269/99b, 16.11.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108885 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 ObA 53/19p, 23.07.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 9 · Verjährung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fällt Ihr Prozessgegner in Insolvenz und gehört Ihre Forderung in das Insolvenzverfahren, müssen Sie sie zuerst dort anmelden. Erst wenn die Forderung in der Prüfungstagsatzung bestritten wurde, können Sie die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens beantragen. Vorher steht Ihnen der Weg zum Streitgericht nicht offen.
Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.