Darf ich meine Mietrechte ohne Zustimmung des Vermieters weitergeben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1921, zuletzt bestätigt am 17.05.2017 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1921)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abtretung von Nutzungsrechten und Anwartschaft auf Baurecht nicht ohne Zustimmung der Genossenschaft.OGH 5 Ob 251/12s, 21.03.2013
- Ohne Einwilligung des Vermieters können Mietrechte im Wege der Einzelrechtsnachfolge weder durch Rechtsgeschäft unter Lebenden noch durch Verfügung von Todes wegen übertragen werden.OGH 5 Ob 199/01b, 12.02.2002
- Dies gilt auch für die Einzelrechtsnachfolge durch Verfügung von Todes wegen.OGH 5 Ob 657/81, 15.06.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 7 Ob 22/17m, 17.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Besteht ein Weitergaberecht, tritt der neue Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters an die Stelle des bisherigen Mieters. Der Übergang der Rechte und Pflichten ist vollzogen, sobald der Vermieter davon verständigt wurde.
Nein. Die Mietrechte gehen schon mit der Einigung zwischen dem ausziehenden Hauptmieter und dem Angehörigen über; die Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig. Beide müssen die Abtretung aber anzeigen. Unterbleibt das, können Sie dem Vermieter für einen dadurch entstandenen Vermögensnachteil ersatzpflichtig werden.