Zum Inhalt springen

Kann ich meine Mietrechte einfach an jemanden weitergeben?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Genossenschaften, Wohnungssuchende
Nein. Ihr Vermieter muss den Übernehmer nicht als neuen Vertragspartner anerkennen, wenn er das nicht will. Eine Klage, mit der er verpflichtet werden soll, künftig die Zahlungen des Übernehmers anzunehmen, hat keinen Erfolg. Dasselbe gilt bei Genossenschaften für Nutzungsrechte und Anwartschaften.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 17.05.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Der Vermieter kann gegen seinen Willen nicht gezwungen werden, den Zessionar der Mietrechte auch als Verpflichteten aus dem Mietvertrag anzuerkennen. Einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Vermieters, gemäß § 1423 ABGB in Zukunft die im Einverständnis mit dem Mieter angebotenen Mietzinszahlungen des Mietrechts - Zessionars anzunehmen, fehlt das rechtliche Interesse.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032727 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Zustimmung des Vermieters bei Abtretung

Nein. Die Mietrechte gehen schon mit der Einigung zwischen dem ausziehenden Hauptmieter und dem Angehörigen über; die Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig. Beide müssen die Abtretung aber anzeigen. Unterbleibt das, können Sie dem Vermieter für einen dadurch entstandenen Vermögensnachteil ersatzpflichtig werden.

günstig für Mieter Weitergaberecht am Mietvertrag

Besteht ein Weitergaberecht, tritt der neue Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters an die Stelle des bisherigen Mieters. Der Übergang der Rechte und Pflichten ist vollzogen, sobald der Vermieter davon verständigt wurde.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Abtretung von Mietrechten
Mietrecht · Gespaltenes Mietverhältnis
Mietrecht · Abtretung von Mietrechten
Mietrecht · Weitergabe von Mietrechten