An wen zahle ich, wenn unklar ist wer Gläubiger ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn auch der Schuldner in Zweifelsfällen noch an den alten Gläubiger leisten und notfalls gemäß § 1425 ABGB hinterlegen kann, muß doch von ihm verlangt werden, vom Zessionar jene Auskünfte zumindest anzufordern, die eine Beurteilung ermöglichen, ob tatsächlich eine unanfechtbare, auch im Konkurs beachtliche Zession vorliegt. Nur wenn danach noch Zweifel bleiben, wäre ein Gerichtserlag nach § 1425 ABGB gerechtfertigt.OGH 6 Ob 607/95, 25.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur ausnahmsweise. Eine Zahlung an jemand anderen als Ihren Gläubiger befreit Sie nur, wenn dieser dessen Vertreter oder zum Empfang ermächtigt ist oder wenn Ihr Gläubiger Sie ausdrücklich dazu ermächtigt hat. Sonst müssen Sie noch einmal zahlen.
Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.